Es steht außer Frage, dass jedes Volk nach einem Krieg das Recht und den Anspruch auf einen Friedensvertrag hat. Selbst wenn es den Krieg, aus welchem Grund auch immer, ausgelöst hat. Obwohl letzteres selten der Fall ist. Denn Kriege werden weniger von Völkern ausgelöst als vielmehr von den Herrschern oder Regierenden, die meistens die eigenen Machtinteressen über die Bedürfnisse des Volkes stellen. Bereits 1947 schlug die damalige UdSSR auf der Außenminister-Konferenz in London ein Programm vor, in dem eine gesamtdeutsche Regierung Partner eines Friedensvertrages werden sollte. Dieser Vorschlag wurde jedoch von den westlichen Regierungen, allen voran den USA, abgelehnt. Dieselben waren es auch, die sich später maßgeblich an der Gründung der „Bundesrepublik“ als Separatstaat beteiligten, was unter anderem dazu führte, dass die DDR überhaupt erst gegründet wurde. Da in der BRiD damals wie heute Polit-Marionetten eingeschleut werden, die den Besatzungsmächten hörig sind, ist es nicht verwunderlich, dass Hans Dietrich Genscher und Helmut Kohl, 1990 auf einen Friedensvertrag verzichteten. Es zeigt überdeutlich, dass die Regierungen der Alliierten, ausgenommen Russland, Gegner eines Friedensvertrages mit den Deutschen sind. Was die meisten nicht verstehen, ist, dass dieser Friedensvertrag nicht erst seit Beendigung des 2. Weltkrieges, sondern seit über 100 Jahren überfällig ist! Denn der Weltkrieg wurde im Jahre 1918 lediglich durch eine Waffenstillstandsvereinbarung unterbrochen. Was dieser Waffenstillstand bedeutet, kann man in der Haager Landkriegsordnung nachlesen: Art. 36 [Folgen des Waffenstillstandes; Aufnahme der Kampfhandlungen] Der Waffenstillstand unterbricht die Kriegsunternehmungen kraft eines wechselseitigen Übereinkommens der Kriegsparteien. Ist eine bestimmte Dauer nicht vereinbart worden, so können die Kriegsparteien jederzeit die Feindseligkeiten wieder aufnehmen, doch nur unter der Voraussetzung, dass der Feind, gemäß den Bedingungen des Waffenstillstandes, rechtzeitig benachrichtigt wird. Ein Friedensvertrag kann also nur von souveränen Staaten oder seinen Organen abgeschlossen werden, die damals die Kriegserklärungen ausgesprochen haben. In der heutigen BRiD besitzen nur die reaktivierten Gemeinden und Städte diese Reststaatlichkeit. Die Alliierten und die Länder, die sie besetzen, befinden sich heute im See- und Handelsrecht, weshalb das indigene Volk als Sache behandelt wird. Um diesen Zustand zu beenden, müssen wir dringend ins Handeln kommen und unsere Geschicke wieder selbst in die Hand nehmen. Nach einem gültig abgeschlossenen Friedensvertrag ist unser wunderschönes Deutschland wieder vollständig souverän und die Staatsangehörigen können ihre Belange selbst in die Hand nehmen.
Friedensvertrag
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WK Schleswig-Holstein
Es steht außer Frage, dass jedes Volk nach einem Krieg das Recht und den Anspruch auf einen Friedensvertrag hat. Selbst wenn es den Krieg, aus welchem Grund auch immer, ausgelöst hat. Obwohl letzteres selten der Fall ist. Denn Kriege werden weniger von Völkern ausgelöst als vielmehr von den Herrschern oder Regierenden, die meistens die eigenen Machtinteressen über die Bedürfnisse des Volkes stellen. Bereits 1947 schlug die damalige UdSSR auf der Außenminister-Konferenz in London ein Programm vor, in dem eine gesamtdeutsche Regierung Partner eines Friedensvertrages werden sollte. Dieser Vorschlag wurde jedoch von den westlichen Regierungen, allen voran den USA, abgelehnt. Dieselben waren es auch, die sich später maßgeblich an der Gründung der „Bundesrepublik“ als Separatstaat beteiligten, was unter anderem dazu führte, dass die DDR überhaupt erst gegründet wurde. Da in der BRiD damals wie heute Polit- Marionetten eingeschleut werden, die den Besatzungsmächten hörig sind, ist es nicht verwunderlich, dass Hans Dietrich Genscher und Helmut Kohl, 1990 auf einen Friedensvertrag verzichteten. Es zeigt überdeutlich, dass die Regierungen der Alliierten, ausgenommen Russland, Gegner eines Friedensvertrages mit den Deutschen sind. Was die meisten nicht verstehen, ist, dass dieser Friedensvertrag nicht erst seit Beendigung des 2. Weltkrieges, sondern seit über 100 Jahren überfällig ist! Denn der Weltkrieg wurde im Jahre 1918 lediglich durch eine Waffenstillstandsvereinbarung unterbrochen. Was dieser Waffenstillstand bedeutet, kann man in der Haager Landkriegsordnung nachlesen: Art. 36 [Folgen des Waffenstillstandes; Aufnahme der Kampfhandlungen] Der Waffenstillstand unterbricht die Kriegsunternehmungen kraft eines wechselseitigen Übereinkommens der Kriegsparteien. Ist eine bestimmte Dauer nicht vereinbart worden, so können die Kriegsparteien jederzeit die Feindseligkeiten wieder aufnehmen, doch nur unter der Voraussetzung, dass der Feind, gemäß den Bedingungen des Waffenstillstandes, rechtzeitig benachrichtigt wird. Ein Friedensvertrag kann also nur von souveränen Staaten oder seinen Organen abgeschlossen werden, die damals die Kriegserklärungen ausgesprochen haben. In der heutigen BRiD besitzen nur die reaktivierten Gemeinden und Städte diese Reststaatlichkeit. Die Alliierten und die Länder, die sie besetzen, befinden sich heute im See- und Handelsrecht, weshalb das indigene Volk als Sache behandelt wird. Um diesen Zustand zu beenden, müssen wir dringend ins Handeln kommen und unsere Geschicke wieder selbst in die Hand nehmen. Nach einem gültig abgeschlossenen Friedensvertrag ist unser wunderschönes Deutschland wieder vollständig souverän und die Staatsangehörigen können ihre Belange selbst in die Hand nehmen.
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