Bin
ich
ein
Mensch
oder
bin
ich
eine
Person?
Die
meisten
Menschen
sehen
in
den
beiden
Begriffen
keinen
Unterschied.
Diese
Sichtweise
ist
jedoch
falsch,
denn
es
gibt
einen
großen
Unterschied:
Er
ist
rechtlichen
Ursprungs
und
wirkt
sich
auf
das
Leben
jedes Einzelnen aus.
Jeder
Mann
und
jedes
Weib
werden
als
Menschen
geboren
–
und
damit
als
gottgegebene,
beseelte
Wesen
mit
allen
Menschenrechten.
Gott
allein
darf
diese Rechte einschränken und sonst niemand!
So
aber
lässt
sich
in
einer
Gesellschaft
keine
soziale
Struktur
aufbauen.
Daher
wurde
eine
fiktive
Welt
geschaffen,
bestehend
aus
Personen,
über
die
es
möglich ist, Rechte durchzusetzen.
Deshalb
„stellt“
die
Regierung
jedem
Menschen
eine
Person,
mit
der
dieser
in
einem
fiktiven
System
handlungsfähig
ist,
im
Gegenzug
dafür
aber
seine
Rechte auch eingeschränkt werden können.
Einfach
ausgedrückt:
Ein
Mensch
ist
keine
Person
–
er
hat
eine
Person.
Eine
Vorgehensweise,
die
durchaus
Sinn
macht,
um
ein
soziales
Miteinander
zu
ermöglichen.
Das
Problem
ist
nur,
dass
sich
im
Laufe
der
Jahrzehnte
daraus
ein
Sklaven-
und
Abzocke-
System entwickelt hat, das seines Gleichen sucht.
Betrachten
wir
das
Ganze
nun
etwas
ausführlicher:
Schauen
wir
doch
einmal
in
den
Vorgänger
des
Bürgerlichen
Gesetzbuches,
in
das
Allgemeine
Landrecht für preußische Staaten
.
Im
ersten
Teil
des
allgemeinen
Landrechts,
der
sich
mit
Personen
und
deren
Rechten
überhaupt
auseinandersetzt,
steht
unter
§
1
folgendes
geschrieben:
„Der
Mensch
wird,
in
so
fern
er
gewisse
Rechte
in
der
bürgerlichen
Gesellschaft
genießt,
eine
Person
genannt.“
Dies
bedeutet
nichts
anderes,
als
dass
der
Mensch
keine
Person
und
die
Person
kein
Mensch
sein
kann.
In
diesem
Satz
wird
eindeutig
zwischen
dem
Menschen
und
der
Person
unterschieden.
Denn
der
Mensch
wird
erst
eine
Person
genannt,
wenn
ein
bestimmtes
Ereignis
eintritt
bzw.
vorliegt,
nämlich
wenn
er
Rechte
in einer bürgerlichen Gesellschaft genießt.
Um
die
Begriffe
noch
ein
wenig
genauer
zu
kristallisieren,
nehmen
wir
uns
einmal
das
Standardwerk
für
Juristen
zu
Hilfe
und
schauen,
wie
der
Mensch
überhaupt
definiert
ist.
Im
juristischen
Wörterbuch
von
Gerhard
Köbler
finden
wir
dazu
folgendes:
Zitat:
„Mensch
ist
das
beseelte
mit
Verstand
und
Sprachvermögen
begabte
Lebewesen
von
seiner
Geburt bis zu seinem Tode.“
So also definieren Juristen den Menschen.
Man
kann
dem
Ganzen
aber
noch
eine
Ergänzung
hinzufügen und sagen:
„Der
Mensch
ist
das
beseelte
mit
Verstand
und
Sprachvermögen
begabte
Lebewesen
von
seiner
Geburt
bis
zu
seinem
Tod,
hervorgegangen
aus
einem
Schöpfungsakt.“
Wobei
mit
Schöpfungsakt
nichts
Biblisches
gemeint
ist,
sondern
die
Vereinigung
von
Mann
und
Weib,
aus
der
ein
neuer
Mensch,
ein
göttliches
Wesen,
hervorgebracht wurde.
Um
eine
Definition
für
die
Person
zu
finden,
braucht
man
nur
in
den
Duden
zu
schauen,
dort
finden
wir
zu
Person folgendes:
Zitat:
„Aus
dem
Etruskischen
(über
lat.
persona
–
„Maske
des
Schauspielers“
von
etruskisch
phersu
–
„Maske“).“
Fakt
ist
also:
Eine
Person
ist
eine
Maske,
etwas
übergestülptes,
eine
fiktionale
Gestalt,
gleich
einer
Rolle in einem Spiel.
Wir
alle
benutzen
diese
Masken
oder
Personen
täglich,
ohne
dass
wir
uns
dessen
bewusst
sind.
Hier
ein
Beispiel,
wie
der
Mensch
eine
Person,
also
eine
Maske,
benutzt:
Jeder
Mensch
nutzt
ganz
gerne
Elektrizität
in
seinem
Haushalt,
um
zum
Beispiel
Essen
zuzubereiten,
Wäsche
zu
waschen,
im
Internet
zu
surfen
etc.
Dazu
muss
der
Mensch
einen
Vertrag
mit
einem
Stromanbieter
eingehen.
Dieses
geschieht
über
die
Person.
Indem
der
Stromnutzer
einen
Vertrag
eingeht,
erwirbt
er
Rechte,
und
zwar
das
Recht,
den
Strom,
der
aus
der
Steckdose
kommt,
zu
nutzen,
solange
er
seine
vertraglichen
finaziellen
Verpflichtungen
nachkommt.
Werden
die
Zahlungen
eingestellt,
wird
der
Person
das
Recht
entzogen,
den
Strom
zu
nutzen,
der
Strom
wird
abgestellt. Der Strom-Kunde ist also eine Person.
Fazit:
„Der
Mensch
wird,
insofern
er
gewisse
Rechte
in
der
bürgerlichen
Gesellschaft
genießt,
eine
Person
genannt.“
Wählen
wir
zum
Beispiel
einen
Menschen
in
ein
Amt,
indem
wir
ihn
legitimieren
für
uns
Entscheidungen
zu
treffen,
bekommt
der
gewählte
Mensch
eine
Person,
eine
Maske
übergestülpt.
Die
Person
wäre
dann
zum
Beispiel der Bürgermeister (Schulze).
Diese
menschengemachte
Fiktion
dient
dazu,
dass
die
im
Naturrecht
stehenden
Menschen
das
Leben
mit-
und untereinander regeln könne
n.
Mensch oder Person? Teil 1
Ein Mensch wird geboren. Erinnern wir uns noch
einmal an den 1. § aus dem Allgemeinen Landrecht für
preußische Staaten:
“Der Mensch wird, insofern er gewisse Rechte in der
bürgerlichen Gesellschaft genießt, eine Person
genannt.”
Wird ein Mensch geboren, so wird er in einen Staat
hineingeboren, in eine Gruppe von Menschen, die sich
organisiert hat: Die sogenannte bürgerliche
Gesellschaft.
Halten wir fest: Der Mensch wird ins Staatsrecht
geboren.
Im Staatsrecht gibt es zum Abstammungsprinzip zwei
verschiedene Rechtssätze. Das „Ius sanguinis“ und das
„Ius soli“. Schauen wir hierzu wieder in Köblers
juristisches Wörterbuch, dort steht:
Ius sanguinis: ([lat.] Recht des Bluts) ist der
Grundsatz, dass das Kind die Staatsangehörigkeit
seiner Eltern (Vater, Mutter) erlangt.
Ius soli: ([lat.] Recht des Bodens) ist der Grundsatz,
dass das Kind die Staatsangehörigkeit des
Geburtsorts erlangt.
Für Deutschland und den größten Teil der östlichen
Hemisphäre gilt der Grundsatz „Ius sanguinis”, also
das Recht des Blutes. Das Kind erhält die
Staatsangehörigkeit seiner Eltern. Egal, an welchem
Ort eine Deutsche Mutter ihr Kind zur Welt bringt,
bekommt es die Deutsche Staatsangehörigkeit.
Im angelsächsischen Rechtskreis gilt der Grundsatz
„Ius soli”, also das Recht des Bodens. Das Kind erhält
die Staatsangehörigkeit des Ortes, an dem es geboren
wurde. Wenn zum Beispiel eine Argentinierin in einem
US Amerikanischen Verkehrsflugzeug, in elf Kilometern
Höhe, auf dem Flug nach irgendwo, ein Kind zur Welt
bringt, dann bekommt dieses Kind die
Staatsbürgerschaft der USA.
Die entscheidende Frage, wenn ein Mensch geboren
wird, scheint also zu sein: Von welchen Eltern oder an
welchem Ort wurde der Mensch geboren?
Sie wurden wahrscheinlich in Deutschland geboren!?
Wenn nicht, dann stellen Sie sich das jetzt bitte einfach
vor: Dann ist es jetzt erforderlich, eine staatsrechtliche
Betrachtung der sogenannten Bundesrepublik
Deutschland vorzunehmen.
Das sogenannte „Bundesverfassungsgericht“ ist das
höchste Organ in der sogenannten „Bundesrepublik
Deutschland“, denn Entscheidungen desselben binden
alle Organe und Behörden des Bundes. So sagt das
BVG.
Und eben dieses Bundesverfassungsgericht hat in
einem Urteil im Jahre 1973 festgestellt, dass das
Deutsche Reich den Zusammenbruch 1945
überdauert und weder mit der Kapitulation der
Wehrmacht noch mit der Ausübung fremder
Staatsgewalt untergegangen ist.
Weiter heißt es: „Das Deutsche Reich besitzt nach wie
vor Rechtsfähigkeit, ist allerdings als Gesamtstaat
mangels Organisation nicht handlungsfähig. Die BRD
ist nicht „Rechtsnachfolger“ des Deutschen Reiches,
sondern als Staat identisch mit dem Staat „Deutsches
Reich“, – in Bezug auf seine räumliche Ausdehnung
allerdings „teilidentisch“.”
Die Kernaussagen dieses Urteils sind:
1.
Das Deutsche Reich besitzt Rechtsfähigkeit.
2.
Die Bundesrepublik Deutschland ist nicht
Rechtsnachfolger des Deutschen Reiches.
Im Besatzungsrecht der Amerikaner, den Supreme
Headquarters Allied Expeditionary Force (SHAEF)-
Gesetzen, zu deutsch: Oberstes Hauptquartier der
Alliierten Expeditionsstreitkräfte, wurde Folgendes
festgelegt: “Deutschland bedeutet das Gebiet des
Deutschen Reiches, wie es am 31. Dezember 1937
bestanden hat.”
Von der Ausdehnung her ist Deutschland also
Hitlerdeutschland bzw. Weimarer Republik.
Da die deutsche Sprache eine sehr präzise Sprache ist
und Verhältnisse, wie kaum eine andere Sprache, bis
ins Mikroskopische beschreibt, müssen wir uns das
SHAEF-Gesetz Nr. 52 noch einmal genauer betrachten.
Dort wird festgestellt: „Deutschland bedeutet das
Gebiet …“
Und genau das ist das Entscheidende: Deutschland ist
nichts anderes als ein Territorium. Hier ist nicht die
Rede von einem Staat Deutschland, sondern lediglich
von einem Gebiet, gleichbedeutend mit Bereich,
Gelände, Gegend, nicht mehr und nicht weniger.
In der Proklamation Nummer 2 der Militärregierung
der Amerikanischen Zone heißt es außerdem:
“Innerhalb der amerikanischen Besatzungszone
werden hiermit Verwaltungsgebiete gebildet, die von
jetzt ab als Staaten bezeichnet werden.”
Das ist Interessant: Verwaltungsgebiete werden
jetzt als Staaten bezeichnet.
Das ist exakt das Gleiche wie; die WK WK Schleswig-
Holstein legt ab heute fest: Hund heißt jetzt Katze!
Aus keinem anderen Grund behauptet die
Bundesrepublik Deutschland heute noch immer, sie
sei ein Staat und sagt damit nicht einmal die
Unwahrheit.
Das bedeutet aber trotzdem, dass in der Verpackung
etwas anderes drin ist als drauf steht und dass das
umbenannte Verwaltungsgebiet immer noch ein
Verwaltungsgebiet ist und bleibt!
Weiterhin bedeutet es, dass die sogenannte „BRiD“ im
Handelsrecht unterwegs ist und nicht im Staatsrecht.
Im Jahr 1942 haben 192 Länder dieser Erde die UN als
Feindstaaten-Organisation gegründet und das Deut-
sche Reich als Feind erklärt. Die Feindstaatenklausel
der UN-Charta ist bis zum heutigen Tage in Kraft.
Laut UN-Charta ist das Deutsche Volk nach Artikel 53
und Artikel 107 im Stande von 31.12.1937 als Feind
entmündigt. Die Bundesrepublik Deutschland ist nach
Artikel 73 der UN-Charta als Treuhänder des Gebietes
des Deutschen Reiches, wie es am 31. Dezember 1937
(Hitlerdeutschland) bestanden hat, eingesetzt. Die
BRiD ist somit Treuhänder der Verwaltung.
Den Beweis dafür finden wir unter anderem im Artikel
133 des Grundgesetzes für die Bundesrepublik in
Deutschland, dort heißt es:
“Der Bund tritt in die Rechte und Pflichten des
vereinten Wirtschaftsgebietes ein.”
Betrachten wir diesen Satz wieder genauer, dann wird
mehr als deutlich, dass sich dieses Szenario nur im
Handelsrecht abspielen kann, da es hier um Rechte
und Pflichten in einem Wirtschaftsgebiet geht. Und
auch hier müssen wir leider wieder feststellen: In der
Verpackung ist nicht das, was draufsteht. Die
Verpackung wurde zwar mit Staat etikettiert, schauen
wir aber hinein, finden wir ein Wirtschaftsgebiet vor.
Das bedeutet nichts anderes als dass die BRiD
ausschließlich im Handelsrecht agiert.
Wenn wir nun schon
über den Begriff „Staat“
nachdenken und bereits
gelernt haben, dass es
einen Staat gibt, der
existent und rechtsfähig
ist, nämlich das
Deutsche Reich, dann
werfen wir doch einmal
einen Blick in die
Verfassung dieses
Deutschen Reiches von 1871.
In der Präambel lesen wir Folgendes:
„Seine Majestät der König von Preußen im Namen des
Norddeutschen Bundes, Seine Majestät der König von
Bayern, Seine Majestät der König von Württemberg,
Seine Königliche Hoheit der Großherzog von Baden
und Seine Königliche Hoheit der Großherzog von
Hessen und bei Rhein für die südlich vom Main
belegenen Theile des Großherzogthums Hessen
schließen einen ewigen Bund zum Schutze des
Bundesgebietes und des innerhalb desselben gültigen
Rechtes, sowie zur Pflege der Wohlfahrt des Deutschen
Volkes. Dieser Bund wird den Namen Deutsches Reich
führen und wird nachstehende Verfassung haben.“
Ups, hatten wir nicht gerade ein paar Abschnitte weiter
oben im Artikel 133 des Grundgesetzes für die
Bundesrepublik Deutschland gelesen, dass der BUND
in die Rechte und Pflichten des vereinten
Wirtschaftsgebietes tritt?
Und in der Verfassung von 1871 lesen wir nun, dass es
einen BUND gibt, der den Namen Deutsches Reich
führen wird?
Kann es sein, dass Begriffe absichtlich doppelt belegt
werden, um Verwirrung zu stiften und Aufklärung zu
erschweren?
Das eine ist nämlich der Bund der alliierten Verwaltung
(BRiD), welcher im Handelsrecht agiert.
Und das andere ist der ewige Bund zum Schutze des
Bundesgebietes, des gültigen Rechts und zur Pflege der
Wohlfahrt des Deutschen Volkes, genannt: Deutsches
Reich, welcher im Staatsrecht agiert.
Die BRiD („der Bund“) ist somit nur eine
Staatssimu-lation im Handelsrecht.
Sigmar Gabriel, bis 2019 Mitglied des Bundestages der
BRiD scheint das mit der Feststellung, “Frau Merkel ist
Geschäftsführerin einer Nichtregierungsorganisation
in Deutschland, das ist, was sie ist”, ähnlich zu sehen.
Aber was bedeutet es nun also für mich, wenn ich in
der Bundesrepublik Deutschland geboren bin?
Im Geburtenbuch, heute
Geburtenregister, findet
man statt Menschen
ausschließlich
unbestimmte Personen, da
weder Name noch
Familienname in dem
Dokument auftauchen.
Wichtiger scheint hier der
Beruf zu sein. Beim Kinde
wird hier lediglich der
Vorname erwähnt. Mit einem solchen Dokument
gehen die Eltern dann zur Verwaltung und registrieren
dort das neugeborene Kind. Woraufhin die Verwaltung
eine Geburtsurkunde ausstellt.
Auf der Geburtsurkunde
sind im Vergleich zum
Geburtenbuch drei Dinge
besonders zu beachten:
1.
Es gibt eine
Registernummer.
2.
Es gibt auf einmal die
Bezeichnung
“Geburtsname”. Diese
Bezeichnung gab es im
Geburtenbuch bzw. im
Geburtenregister
nicht. Das heißt, diese Information muss sich die
Verwaltung an anderer Stelle geholt haben.
3.
Aus dem Knaben wurde jetzt das Attribut
“Geschlecht: männlich” und das sind
unterschiedliche Dinge.
Da drängt sich doch gleich die nächste Frage auf: Auf
welcher gesetzlichen Grundlage erstellt die Verwaltung
eigentlich eine solche Geburtsurkunde?
Im sogenannten Personenstandsgesetz finden wir
unter § 21, Absatz 3 im vierten Satz einen Hinweis auf
unsere Frage, dort heißt es: “auf den Erwerb der
deutschen Staatsangehörigkeit des Kindes nach § 4
Absatz 3 des Staatsangehörigkeitsgesetzes”
Nun wissen wir aber mittlerweile, dass die BRiD kein
Staat ist, sondern eine Verwaltung im Handelsrecht.
Kann denn eine Verwaltung, also eine Firma,
Staatsangehörigkeiten vergeben? Mit Nichten, nein,
natürlich nicht! Deshalb wird bei der Registrierung im
System und später bei der Ausstellung des
sogenannten Personalausweises auch nur das Adjektiv
“deutsch” eingetragen.
Damit wird aber nur vermutet, dass wir Deutsche sind.
Wir sind nicht nur entmündigt, sondern durch die UNO
zu „Verwaltende Feinde“. (siehe Feindstaatenklausel).
Das war ja schon nah dran, aber das ist es noch nicht.
Schauen wir deshalb noch eine Zeile weiter.
Unter § 21, Absatz 3 im fünften Satz kommen wir der
Antwort unserer Frage noch näher. Dort finden wir den
Satz:
“auf das Sachrecht, dem die Namensführung des
Kindes unterliegt.”
Sachrecht ist doch Handelsrecht und wenn es um
Sachen geht, dann ist das BGB zuständig.
Schauen wir dort nach, werden wir schnell fündig. Im
Einführungsgesetz des BGB steht unter Artikel 10
folgendes:
“Der Name einer Person unterliegt dem Recht des
Staates, dem die Person angehört.”
Auch schon wieder Unfug: Die BRiD ist kein Staat, das
wissen wir jetzt. Also müsste der Satz richtig lauten:
“Der Name einer Person unterliegt dem Recht der
Verwaltung, dem die Person angehört.”
Noch einmal zur Erinnerung:
Verwaltungen sind im Handelsrecht unterwegs.
Verwaltung = Handelsrecht.
Vielleicht hilft uns das Handelsgesetzbuch weiter!?
Ja, siehe da, im Handelsgesetzbuch unter § 17 werden
wir fündig und lesen dort folgenden Eintrag: “Die Firma
eines Kaufmannes ist der Name, unter dem er seine
Geschäfte betreibt und die Unterschrift abgibt.”
Name und Firma werden hier in einem Satz genannt.
Schauen wir uns die Geburtsurkunde an, so fällt uns
auf, dass dort kein Familienname, sondern lediglich ein
Geburtsname auftaucht. Ebenso ist es, wenn wir uns
unseren BRiD-Personalausweis anschauen. Auch auf
diesem gibt es keinen Familiennamen. Nur ein Name
und ein Vorname. Was bedeutet das?
Die Verwaltung errichtet bei Ausstellung einer
Geburtsurkunde im Sachrecht eine Firma. Aus dem
Knaben wurde dann das Attribut männlich, daraus
später der Herr und daraus wiederum der Herr Wurst.
Somit ist Herr Wurst eine Person (Maske), die einem
Menschen zugeordnet wurde, nämlich dem Menschen
Hans. Der Mensch agiert also unwissentlich als
Treuhänder der Person im Handelsrecht. (Täuschung
im Rechtsverkehr)
Weitere Beweise dafür finden wir in der Verordnung
über Personalausweise.
Im ersten Absatz heißt es dort:
“Der Antrag auf Erteilung einer Berechtigung nach § 21
Absatz 2 … muss folgende Angaben enthalten:“
1.
Angaben, die zur Feststellung der Identität von
juristischen und natürlichen Personen notwendig
sind,”
Es wird hier also strikt unterschieden zwischen
juristischer Person (Firma) und natürlicher Person
(Mensch).
“a) bei natürlichen Personen insbesondere der
Familienname, die Vornamen, der Tag und der Ort der
Geburt sowie die Anschrift der Hauptwohnung,”
Interessant ist, dass die natürliche Person hier durch
den Familiennamen gekennzeichnet ist. Wir schauen
uns an dieser Stelle den Personalausweis nochmal
genauer an und müssen leider feststellen, dass selbst
mit der Lupe kein Familienname zu finden ist. Die
einzige Angabe zur Person ist hier der Name. In der
Verordnung über Personalausweise finden wir dazu
folgendes:
“b) bei juristischen Personen insbesondere der Name,
die Anschrift des Sitzes, die Rechtsform und die
Bevollmächtigten; außerdem ist in diesem Fall eine
Kopie des Handelsregisterauszugs oder der
Errichtungsurkunde beizufügen.”
Juristische Personen sind somit gekennzeichnet durch
den Namen und eine Errichtungsurkunde, in diesem
Fall durch die Geburtsurkunde.
Deshalb sollten wir uns folgendes merken:
Natürliche Person – Familienname
Juristische Person – Name
Schauen wir uns noch einmal die Staatsangehörigkeit
an. Wären wir deutsche Staatsbürger, müsste unter der
Rubrik „Staatsangehörigkeit“ im Personalausweis
Deutscher stehen und wären wir sogenannte
„Bundesbürger“, müsste in der selben Rubrik
„Bundesrepublik Deutschland“ stehen. Beide Einträge
suchen wir vergeblich auf dem Dokument.
Stattdessen steht dort das Adjektiv deutsch.
Schauen wir nun in das Übereinkommen über die
Rechtsstellung der Staatenlosen vom 28. September
1954. Im Artikel 27 heißt es:
“Die Vertragsstaaten stellen jedem Staatenlosen, der
sich in ihrem Hoheitsgebiet befindet und keinen
gültigen Reiseausweis besitzt, einen Personalausweis
aus.”
Laut diesem Papier der UN sind wir Deutschen also
Staatenlose und die Verwaltung verkauft uns das als
„Staatsangehörigkeit deutsch“, selbstverständlich klein
geschrieben, damit wir unseren Stellenwert auch ja
verinnerlichen.
Es liegt also lediglich die Vermutung vor, dass wir
Deutsche sind.
Und auch dieses lässt sich wieder Beweisen.
Nachzulesen in der allgemeinen Verwaltungsvorschrift
zum Ausländergesetz 1.2.3.1. Hier steht schwarz auf
weiß:
Bestehen Zweifel, ob jemand Deutscher ist, obliegt die
Klärung der Staatsangehörigkeitsbehörde. Bis zur
Klärung ist er als Ausländer zu behandeln. Beruft sich
ein Ausländer darauf, Deutscher zu sein, hat er dies
gemäß § 70 Abs. 1 nachzuweisen (z.B. durch
Staatsangehörigkeitsurkunde).
Das bedeutet:
Wir Deutsche sind Ausländer, bis wir das Gegenteil
durch eine Staatsangehörigkeitsurkunde (oder
Vergleichbares) beweisen können!
Wir sind zwar die als Knaben und Mädchen geborene
Menschen, doch als in Deutschland geborene Kinder
wurde uns aufgrund der juristischen Unkenntnis
unserer Eltern von der Treuhandverwaltung der
Feindstaaten-Organisation eine juristische Person
zugeordnet, mit den Attributen männlich oder weiblich,
staatenlose Ausländer und vermutete Deutsche. So
etwas nennt man Täuschung im Rechtsverkehr!
Da wir uns alle des Namens der Person bedienen und
wir uns regelmäßig mit ihm als Herr oder Frau Wurst
identifizieren, agieren wir als kaufmännische
Treuhänder für eine Firma, die von der Verwaltung im
Handelsrecht eingerichtet wurde. Wir haben eine
Person bekommen, und zwar eine juristische!
Wir müssen für alles den Kopf hinhalten, wir haften für
jeden „Schaden“, und haben nichts davon. Wir wurden
entrechtet und werden als Sache behandelt. Das ist
übrigens auch der Grund, weshalb man beim „Amt“
einem Sachbearbeiter gegenüber sitzt oder weshalb
der Richter in einer sogenannten Gerichtsverhandlung
die Sitzung mit den Worten: “Es wird verhandelt in der
Sache …”, eröffnet.
Und selbst an so einem Ort wird Handel betrieben!
Die Erklärung dafür ist Folgende: Die Person, welche
uns von der Verwaltung angedreht wurde, ist eine
juristische Person, also nichts weiter als eine Sache.
Dadurch haben wir Deutsche beinahe ausschließlich
nur Nachteile und selten Vorteile.
Verwaltung = Handelsrecht
Mensch = Naturrecht
Person = menschengemachte Fiktion = See-
und Handelsrecht
Personen werden Menschen zugeordnet.
Hier geht´s weiter