WK Schleswig-Holstein
Bin ich ein Mensch oder bin ich eine Person? Die meisten Menschen sehen in den beiden Begriffen keinen Unterschied. Diese Sichtweise ist jedoch falsch, denn es gibt einen großen Unterschied: Er ist rechtlichen Ursprungs und wirkt sich auf das Leben jedes Einzelnen aus. Jeder Mann und jedes Weib werden als Menschen geboren und damit als gottgegebene, beseelte Wesen mit allen Menschenrechten. Gott allein darf diese Rechte einschränken und sonst niemand! So aber lässt sich in einer Gesellschaft keine soziale Struktur aufbauen. Daher wurde eine fiktive Welt geschaffen, bestehend aus Personen, über die es möglich ist, Rechte durchzusetzen. Deshalb „stellt“ die Regierung jedem Menschen eine Person, mit der dieser in einem fiktiven System handlungsfähig ist, im Gegenzug dafür aber seine Rechte auch eingeschränkt werden können. Einfach ausgedrückt: Ein Mensch ist keine Person er hat eine Person. Eine Vorgehensweise, die durchaus Sinn macht, um ein soziales Miteinander zu ermöglichen. Das Problem ist nur, dass sich im Laufe der Jahrzehnte daraus ein Sklaven- und Abzocke-System entwickelt hat, das seines Gleichen sucht. Betrachten wir das Ganze nun etwas ausführlicher: Schauen wir doch einmal in den Vorgänger des Bürgerlichen Gesetzbuches, in das Allgemeine Landrecht für preußische Staaten . Im ersten Teil des allgemeinen Landrechts, der sich mit Personen und deren Rechten überhaupt auseinandersetzt, steht unter § 1 folgendes geschrieben: „Der Mensch wird, in so fern er gewisse Rechte in der bürgerlichen Gesellschaft genießt, eine Person genannt.“ Dies bedeutet nichts anderes, als dass der Mensch keine Person und die Person kein Mensch sein kann. In diesem Satz wird eindeutig zwischen dem Menschen und der Person unterschieden. Denn der Mensch wird erst eine Person genannt, wenn ein bestimmtes Ereignis eintritt bzw. vorliegt, nämlich wenn er Rechte in einer bürgerlichen Gesellschaft genießt. Um die Begriffe noch ein wenig genauer zu kristallisieren, nehmen wir uns einmal das Standardwerk für Juristen zu Hilfe und schauen, wie der Mensch überhaupt definiert ist. Im juristischen Wörterbuch von Gerhard Köbler finden wir dazu folgendes: Zitat: „Mensch ist das beseelte mit Verstand und Sprachvermögen begabte Lebewesen von seiner Geburt bis zu seinem Tode.“ So also definieren Juristen den Menschen. Man kann dem Ganzen aber noch eine Ergänzung hinzufügen und sagen: „Der Mensch ist das beseelte mit Verstand und Sprachvermögen begabte Lebewesen von seiner Geburt bis zu seinem Tod, hervorgegangen aus einem Schöpfungsakt.“ Wobei mit Schöpfungsakt nichts Biblisches gemeint ist, sondern die Vereinigung von Mann und Weib, aus der ein neuer Mensch, ein göttliches Wesen, hervorgebracht wurde. Um eine Definition für die Person zu finden, braucht man nur in den Duden zu schauen, dort finden wir zu Person folgendes: Zitat: „Aus dem Etruskischen (über lat. persona – „Maske des Schauspielers“ von etruskisch phersu – „Maske“).“ Fakt ist also: Eine Person ist eine Maske, etwas übergestülptes, eine fiktionale Gestalt, gleich einer Rolle in einem Spiel. Wir alle benutzen diese Masken oder Personen täglich, ohne dass wir uns dessen bewusst sind. Hier ein Beispiel, wie der Mensch eine Person, also eine Maske, benutzt: Jeder Mensch nutzt ganz gerne Elektrizität in seinem Haushalt, um zum Beispiel Essen zuzubereiten, Wäsche zu waschen, im Internet zu surfen etc. Dazu muss der Mensch einen Vertrag mit einem Stromanbieter eingehen. Dieses geschieht über die Person. Indem der Stromnutzer einen Vertrag eingeht, erwirbt er Rechte, und zwar das Recht, den Strom, der aus der Steckdose kommt, zu nutzen, solange er seine vertraglichen finaziellen Verpflichtungen nachkommt. Werden die Zahlungen eingestellt, wird der Person das Recht entzogen, den Strom zu nutzen, der Strom wird abgestellt. Der Strom-Kunde ist also eine Person. Fazit: „Der Mensch wird, insofern er gewisse Rechte in der bürgerlichen Gesellschaft genießt, eine Person genannt.“ Wählen wir zum Beispiel einen Menschen in ein Amt, indem wir ihn legitimieren für uns Entscheidungen zu treffen, bekommt der gewählte Mensch eine Person, eine Maske übergestülpt. Die Person wäre dann zum Beispiel der Bürgermeister (Schulze). Diese menschengemachte Fiktion dient dazu, dass die im Naturrecht stehenden Menschen das Leben mit- und untereinander regeln könne n.
Mensch = Naturrecht Person = menschengemachte Fiktion = See- und Handelsrecht Personen werden Menschen zugeordnet.
Ein Mensch wird geboren. Erinnern wir uns noch einmal an den 1. § aus dem Allgemeinen Landrecht für preußische Staaten: “Der Mensch wird, insofern er gewisse Rechte in der bürgerlichen Gesellschaft genießt, eine Person genannt.” Wird ein Mensch geboren, so wird er in einen Staat hineingeboren, in eine Gruppe von Menschen, die sich organisiert hat: Die sogenannte bürgerliche Gesellschaft. Halten wir fest: Der Mensch wird ins Staatsrecht geboren. Im Staatsrecht gibt es zum Abstammungsprinzip zwei verschiedene Rechtssätze. Das „Ius sanguinis“ und das „Ius soli“. Schauen wir hierzu wieder in Köblers juristisches Wörterbuch, dort steht: Ius sanguinis: ([lat.] Recht des Bluts) ist der Grundsatz, dass das Kind die Staatsangehörigkeit seiner Eltern (Vater, Mutter) erlangt. Ius soli: ([lat.] Recht des Bodens) ist der Grundsatz, dass das Kind die Staatsangehörigkeit des Geburtsorts erlangt. Für Deutschland und den größten Teil der östlichen Hemisphäre gilt der Grundsatz „Ius sanguinis”, also das Recht des Blutes. Das Kind erhält die Staatsangehörigkeit seiner Eltern. Egal, an welchem Ort eine Deutsche Mutter ihr Kind zur Welt bringt, bekommt es die Deutsche Staatsangehörigkeit. Im angelsächsischen Rechtskreis gilt der Grundsatz „Ius soli”, also das Recht des Bodens. Das Kind erhält die Staatsangehörigkeit des Ortes, an dem es geboren wurde. Wenn zum Beispiel eine Argentinierin in einem US Amerikanischen Verkehrsflugzeug, in elf Kilometern Höhe, auf dem Flug nach irgendwo, ein Kind zur Welt bringt, dann bekommt dieses Kind die Staatsbürgerschaft der USA. Die entscheidende Frage, wenn ein Mensch geboren wird, scheint also zu sein: Von welchen Eltern oder an welchem Ort wurde der Mensch geboren? Sie wurden wahrscheinlich in Deutschland geboren!? Wenn nicht, dann stellen Sie sich das jetzt bitte einfach vor: Dann ist es jetzt erforderlich, eine staatsrechtliche Betrachtung der sogenannten Bundesrepublik Deutschland vorzunehmen. Das sogenannte „Bundesverfassungsgericht“ ist das höchste Organ in der sogenannten „Bundesrepublik Deutschland“, denn dessen Entscheidungen binden alle Organe und Behörden des Bundes. So sagt das BVG. Und eben dieses Bundesverfassungsgericht hat in einem Urteil im Jahre 1973 festgestellt, dass das Deutsche Reich den Zusammenbruch 1945 überdauert und weder mit der Kapitulation der Wehrmacht noch mit der Ausübung fremder Staatsgewalt untergegangen ist. Weiter heißt es: „Das Deutsche Reich besitzt nach wie vor Rechtsfähigkeit, ist allerdings als Gesamtstaat mangels Organisation nicht handlungsfähig. Die BRD ist nicht „Rechtsnachfolger“ des Deutschen Reiches, sondern als Staat identisch mit dem Staat „Deutsches Reich“, – in Bezug auf seine räumliche Ausdehnung allerdings „teilidentisch“.” Die Kernaussagen dieses Urteils sind: 1. Das Deutsche Reich besitzt Rechtsfähigkeit. 2. Die Bundesrepublik Deutschland ist nicht Rechtsnachfolger des Deutschen Reiches. Im Besatzungsrecht der Amerikaner, den Supreme Headquarters Allied Expeditionary Force, (SHAEF)-Gesetzen, zu deutsch: Oberstes Hauptquartier der Alliierten Expeditionsstreitkräfte, wurde Folgendes festgelegt: “Deutschland bedeutet das Gebiet des Deutschen Reiches, wie es am 31. Dezember 1937 bestanden hat.” Von der Ausdehnung her ist Deutschland also Hitlerdeutschland bzw. Weimarer Republik. Da die deutsche Sprache eine sehr präzise Sprache ist und Verhältnisse, wie kaum eine andere Sprache, bis ins Mikroskopische beschreibt, müssen wir uns das SHAEF-Gesetz Nr. 52 Art. VII Abs. (e) noch einmal genauer betrachten. Dort wird festgestellt: „Deutschland bedeutet das Gebiet …“ Und genau das ist das Entscheidende: Deutschland ist nichts anderes als ein Territorium. Hier ist nicht die Rede von einem Staat Deutschland, sondern lediglich von einem Gebiet, gleichbedeutend mit Bereich, Gelände, Gegend, nicht mehr und nicht weniger. In der Proklamation Nummer 2 der Militärregierung der Amerikanischen Zone heißt es außerdem: “Innerhalb der amerikanischen Besatzungszone werden hiermit Verwaltungsgebiete gebildet, die von jetzt ab als Staaten bezeichnet werden.” Das ist Interessant: Verwaltungsgebiete werden jetzt als Staaten bezeichnet. Das ist exakt das Gleiche wie: Die WK Schleswig-Holstein legt ab heute fest: Hund heißt jetzt Katze! Aus keinem anderen Grund behauptet die Bundesrepublik Deutschland heute noch immer, sie sei ein Staat und sagt damit nicht einmal die Unwahrheit. Das bedeutet aber trotzdem, dass in der Verpackung etwas anderes drin ist als drauf steht und dass das umbenannte Verwaltungsgebiet immer noch ein Verwaltungsgebiet ist und bleibt! Weiterhin bedeutet es, dass die sogenannte „BRiD“ im Handelsrecht unterwegs ist und nicht im Staatsrecht.
Verwaltung = Handelsrecht
Im Jahr 1942 haben 192 Länder dieser Erde die UN als Feindstaaten-Organisation gegründet und das Deutsche Reich als Feind erklärt. Die Feindstaatenklausel der UN-Charta ist bis zum heutigen Tage in Kraft.
Laut UN-Charta ist das Deutsche Volk nach Artikel 53 und Artikel 107 im Stande von 31.12.1937 als Feind entmündigt. Die Bundesrepublik Deutschland ist nach Artikel 73 der UN-Charta als Treuhänder des Gebietes des Deutschen Reiches, wie es am 31. Dezember 1937 (Hitlerdeutschland) bestanden hat, eingesetzt. Die BRiD ist somit Treuhänder der Verwaltung und außerdem seit dem 18. September 1973 Feind des Deutschen Reichs. Den Beweis für die treuhändische Verwaltung finden wir unter anderem im Artikel 133 des Grundgesetzes für die Bundesrepublik in Deutschland, dort heißt es: “Der Bund tritt in die Rechte und Pflichten des vereinten Wirtschaftsgebietes ein.” Betrachten wir diesen Satz wieder genauer, dann wird mehr als deutlich, dass sich dieses Szenario nur im Handelsrecht abspielen kann, da es hier um Rechte und Pflichten in einem Wirtschaftsgebiet geht. Und auch hier müssen wir leider wieder feststellen: In der Verpackung ist nicht das, was draufsteht. Die Verpackung wurde zwar mit Staat etikettiert, schauen wir aber hinein, finden wir ein Wirtschaftsgebiet vor. Das bedeutet nichts anderes als dass die BRiD ausschließlich im Handelsrecht agiert. Wenn wir nun schon über den Begriff „Staat“ nachdenken und bereits gelernt haben, dass es einen Staat gibt, der existent und rechtsfähig ist, nämlich das Deutsche Reich, dann werfen wir doch einmal einen Blick in die Verfassung dieses Deutschen Reiches von 1871. In der Präambel lesen wir Folgendes: „Seine Majestät der König von Preußen im Namen des Norddeutschen Bundes, Seine Majestät der König von Bayern, Seine Majestät der König von Württemberg, Seine Königliche Hoheit der Großherzog von Baden und Seine Königliche Hoheit der Großherzog von Hessen und bei Rhein für die südlich vom Main belegenen Theile des Großherzogthums Hessen schließen einen ewigen Bund zum Schutze des Bundesgebietes und des innerhalb desselben gültigen Rechtes, sowie zur Pflege der Wohlfahrt des Deutschen Volkes. Dieser Bund wird den Namen Deutsches Reich führen und wird nachstehende Verfassung haben.“ Ups, hatten wir nicht gerade ein paar Abschnitte weiter oben im Artikel 133 des „Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland“ gelesen, dass der BUND in die Rechte und Pflichten des vereinten Wirtschaftsgebietes tritt? Und in der Verfassung von 1871 lesen wir nun, dass es einen BUND gibt, der den Namen Deutsches Reich führen wird? Kann es sein, dass Begriffe absichtlich doppelt belegt werden, um Verwirrung zu stiften und Aufklärung zu erschweren? Das eine ist nämlich der Bund der alliierten Verwaltung (BRiD), welcher im Handelsrecht agiert. Das andere ist der ewige Bund zum Schutze des Bundesgebietes, des gültigen Rechts und zur Pflege der Wohlfahrt des Deutschen Volkes, genannt: Deutsches Reich, welcher im Staatsrecht agiert. Die BRiD („der Bund“) ist somit nur eine Staatssimulation im Handelsrecht. Sigmar Gabriel, bis 2019 Mitglied des Bundestages der BRiD scheint das mit der Feststellung, “Frau Merkel ist Geschäftsführerin einer Nichtregierungsorganisation in Deutschland, das ist, was sie ist”, ähnlich zu sehen. Aber was bedeutet nun also geboren in der Bundesrepublik Deutschland? Im Geburtenbuch, heute Geburtenregister, findet man statt Menschen ausschließlich unbestimmte Personen, da weder Name noch Familienname in dem Dokument auftauchen. Wichtiger scheint hier der Beruf zu sein. Beim Kinde wird hier lediglich der Vorname erwähnt. Mit einem solchen Dokument gehen die Eltern dann zur Verwaltung und registrieren dort das neugeborene Kind. Woraufhin die Verwaltung eine Geburtsurkunde ausstellt. Auf der Geburtsurkunde sind im Vergleich zum Geburtenbuch drei Dinge besonders zu beachten: 1. Es gibt eine Registernummer. 2. Es gibt auf einmal die Bezeichnung “Geburtsname”. Diese Bezeichnung gab es im Geburtenbuch bzw. im Geburtenregister nicht. Das heißt, diese Information muss sich die Verwaltung an anderer Stelle geholt haben. 3. Aus dem Knaben wurde jetzt das Attribut “Geschlecht: männlich” und das sind unterschiedliche Dinge. Da drängt sich doch gleich die nächste Frage auf: Auf welcher gesetzlichen Grundlage erstellt die Verwaltung eigentlich eine solche Geburtsurkunde? Im sogenannten Personenstandsgesetz finden wir unter § 21, Absatz 3 im vierten Satz einen Hinweis auf unsere Frage, dort heißt es: “auf den Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit des Kindes nach § 4 Absatz 3 des Staatsangehörigkeitsgesetzes” Nun wissen wir aber mittlerweile, dass die BRiD kein Staat ist, sondern eine Verwaltung im Handelsrecht. Kann denn eine Verwaltung, also eine Firma, Staatsangehörigkeiten vergeben? Mit Nichten, nein, natürlich nicht! Deshalb wird bei der Registrierung im System und später bei der Ausstellung des sogenannten Personalausweises auch nur das Adjektiv “deutsch” eingetragen. Damit wird aber nur vermutet, dass wir Deutsche sind. Wir sind nicht nur entmündigt, sondern durch die UNO zu „Verwaltende Feinde.“ (siehe Feindstaatenklausel). Das war ja schon nah dran, aber das ist es noch nicht. Schauen wir deshalb noch eine Zeile weiter. Unter § 21, Absatz 3 im fünften Satz kommen wir der Antwort unserer Frage noch näher. Dort finden wir den Satz: “auf das Sachrecht, dem die Namensführung des Kindes unterliegt.” Sachrecht ist doch Handelsrecht und wenn es um Sachen geht, dann ist das BGB zuständig. Schauen wir dort nach, werden wir schnell fündig. Im Einführungsgesetz des BGB steht unter Artikel 10 folgendes: “Der Name einer Person unterliegt dem Recht des Staates, dem die Person angehört.” Auch schon wieder Unfug: Die BRiD ist kein Staat, das wissen wir jetzt. Also müsste der Satz richtig lauten: “Der Name einer Person unterliegt dem Recht der Verwaltung, dem die Person angehört.” Noch einmal zur Erinnerung: Verwaltungen sind im Handelsrecht unterwegs. Verwaltung = Handelsrecht. Vielleicht hilft uns das Handelsgesetzbuch weiter!? Ja, siehe da, im Handelsgesetzbuch unter § 17 werden wir fündig und lesen dort folgenden Eintrag: “Die Firma eines Kaufmannes ist der Name, unter dem er seine Geschäfte betreibt und die Unterschrift abgibt.” Name und Firma werden hier in einem Satz genannt. Schauen wir uns die Geburtsurkunde an, so fällt uns auf, dass dort kein Familienname, sondern lediglich ein Geburtsname auftaucht. Ebenso ist es, wenn wir uns unseren BRiD-Personalausweis anschauen. Auch auf diesem gibt es keinen Familiennamen. Nur ein Name und ein Vorname. Was bedeutet das? Die Verwaltung errichtet bei Ausstellung einer Geburtsurkunde im Sachrecht eine Firma. Aus dem Knaben wurde dann das Attribut männlich, daraus später der Herr und daraus wiederum der Herr Wurst. Somit ist Herr Wurst eine Person (Maske), die einem Menschen zugeordnet wurde, nämlich dem Menschen Hans. Der Mensch agiert also unwissentlich als Treuhänder der Person im Handelsrecht. (Täuschung im Rechtsverkehr) Weitere Beweise dafür finden wir in der Verordnung über Personalausweise. Im ersten Absatz heißt es dort: “Der Antrag auf Erteilung einer Berechtigung nach § 21 Absatz 2 … muss folgende Angaben enthalten:“ 1. Angaben, die zur Feststellung der Identität von juristischen und natürlichen Personen notwendig sind,” Es wird hier also strikt unterschieden zwischen juristischer Person (Firma) und natürlicher Person (Mensch). “a) bei natürlichen Personen insbesondere der Familienname, die Vornamen, der Tag und der Ort der Geburt sowie die Anschrift der Hauptwohnung,” Interessant ist, dass die natürliche Person hier durch den Familiennamen gekennzeichnet ist. Wir schauen uns an dieser Stelle den Personalausweis nochmal genauer an und müssen leider feststellen, dass selbst mit der Lupe kein Familienname zu finden ist. Die einzige Angabe zur Person ist hier der Name. In der Verordnung über Personalausweise finden wir dazu folgendes: “b) bei juristischen Personen insbesondere der Name, die Anschrift des Sitzes, die Rechtsform und die Bevollmächtigten; außerdem ist in diesem Fall eine Kopie des Handelsregisterauszugs oder der Errichtungsurkunde beizufügen.” Juristische Personen sind somit gekennzeichnet durch den Namen und eine Errichtungsurkunde, in diesem Fall duch die Geburtsurkunde. Deshalb sollten wir uns folgendes merken: Natürliche Person – Familienname Juristische Person – Name Schauen wir uns noch einmal die Staatsangehörigkeit an. Wären wir deutsche Staatsbürger, müsste unter der Rubrik „Staatsangehörigkeit“ im Personalausweis Deutscher stehen und wären wir sogenannte „Bundesbürger“, müsste in der selben Rubrik „Bundesrepublik Deutschland“ stehen. Beide Einträge suchen wir vergeblich auf dem Dokument. Stattdessen steht dort das Adjektiv deutsch. Schauen wir nun in das Übereinkommen über die Rechtsstellung der Staatenlosen vom 28. September 1954. Im Artikel 27 heißt es: “Die Vertragsstaaten stellen jedem Staatenlosen, der sich in ihrem Hoheitsgebiet befindet und keinen gültigen Reiseausweis besitzt, einen Personalausweis aus.” Laut diesem Papier der UN sind wir Deutschen also Staatenlose und die Verwaltung verkauft uns das als „Staatsangehörigkeit deutsch“, selbstverständlich klein geschrieben, damit wir unseren Stellenwert auch ja verinnerlichen. Es liegt also lediglich die Vermutung vor, dass wir Deutsche sind. Und auch dieses lässt sich wieder Beweisen. Nachzulesen in der allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Ausländergesetz 1.2.3.1. Hier steht schwarz auf weiß: Bestehen Zweifel, ob jemand Deutscher ist, obliegt die Klärung der Staatsangehörigkeitsbehörde. Bis zur Klärung ist er als Ausländer zu behandeln. Beruft sich ein Ausländer darauf, Deutscher zu sein, hat er dies gemäß § 70 Abs. 1 nachzuweisen (z.B. durch Staatsangehörigkeitsurkunde). Das bedeutet: Wir Deutsche sind Ausländer, bis wir das Gegenteil durch eine Staatsangehörigkeitsurkunde (oder Vergleichbares) beweisen können! Wir sind zwar die als Knaben und Mädchen geborene Menschen, doch als in Deutschland geborene Kinder wurde uns aufgrund der juristischen Unkenntnis unserer Eltern von der Treuhandverwaltung der Feindstaaten-Organisation eine juristische Person zugeordnet, mit den Attributen männlich oder weiblich, staatenlose Ausländer und vermutete Deutsche. So etwas nennt man Täuschung im Rechtsverkehr! Da wir uns alle des Namens der Person bedienen und wir uns regelmäßig mit ihm als Herr oder Frau Wurst identifizieren, agieren wir als kaufmännische Treuhänder für eine Firma, die von der Verwaltung im Handelsrecht eingerichtet wurde. Wir haben eine Person bekommen, und zwar eine juristische! Wir müssen für alles den Kopf hinhalten, wir haften für jeden „Schaden“, und haben nichts davon. Wir wurden entrechtet und werden als Sache behandelt. Das ist übrigens auch der Grund, weshalb man beim „Amt“ einem Sachbearbeiter gegenüber sitzt oder weshalb der Richter in einer sogenannten Gerichtsverhandlung die Sitzung mit den Worten: “Es wird verhandelt in der Sache …”, eröffnet. Und selbst an solch einem Ort wird Handel betrieben! Die Erklärung dafür ist Folgende: Die Person, die uns von der Verwaltung angedreht wurde, ist eine juristische Person, also nichts weiter als eine Sache. Dadurch haben wir Deutsche beinahe ausschließlich nur Nachteile und selten Vorteile.
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Mensch oder Person? Teil 1
Bin ich ein Mensch oder bin ich eine Person? Die meisten Menschen sehen in den beiden Begriffen keinen Unterschied. Diese Sichtweise ist jedoch falsch, denn es gibt einen großen Unterschied: Er ist rechtlichen Ursprungs und wirkt sich auf das Leben jedes Einzelnen aus. Jeder Mann und jedes Weib werden als Menschen geboren und damit als gottgegebene, beseelte Wesen mit allen Menschenrechten. Gott allein darf diese Rechte einschränken und sonst niemand! So aber lässt sich in einer Gesellschaft keine soziale Struktur aufbauen. Daher wurde eine fiktive Welt geschaffen, bestehend aus Personen, über die es möglich ist, Rechte durchzusetzen. Deshalb „stellt“ die Regierung jedem Menschen eine Person, mit der dieser in einem fiktiven System handlungsfähig ist, im Gegenzug dafür aber seine Rechte auch eingeschränkt werden können. Einfach ausgedrückt: Ein Mensch ist keine Person er hat eine Person. Eine Vorgehensweise, die durchaus Sinn macht, um ein soziales Miteinander zu ermöglichen. Das Problem ist nur, dass sich im Laufe der Jahrzehnte daraus ein Sklaven- und Abzocke- System entwickelt hat, das seines Gleichen sucht. Betrachten wir das Ganze nun etwas ausführlicher: Schauen wir doch einmal in den Vorgänger des Bürgerlichen Gesetzbuches, in das Allgemeine Landrecht für preußische Staaten . Im ersten Teil des allgemeinen Landrechts, der sich mit Personen und deren Rechten überhaupt auseinandersetzt, steht unter § 1 folgendes geschrieben: „Der Mensch wird, in so fern er gewisse Rechte in der bürgerlichen Gesellschaft genießt, eine Person genannt.“ Dies bedeutet nichts anderes, als dass der Mensch keine Person und die Person kein Mensch sein kann. In diesem Satz wird eindeutig zwischen dem Menschen und der Person unterschieden. Denn der Mensch wird erst eine Person genannt, wenn ein bestimmtes Ereignis eintritt bzw. vorliegt, nämlich wenn er Rechte in einer bürgerlichen Gesellschaft genießt. Um die Begriffe noch ein wenig genauer zu kristallisieren, nehmen wir uns einmal das Standardwerk für Juristen zu Hilfe und schauen, wie der Mensch überhaupt definiert ist. Im juristischen Wörterbuch von Gerhard Köbler finden wir dazu folgendes: Zitat: „Mensch ist das beseelte mit Verstand und Sprachvermögen begabte Lebewesen von seiner Geburt bis zu seinem Tode.“ So also definieren Juristen den Menschen. Man kann dem Ganzen aber noch eine Ergänzung hinzufügen und sagen: „Der Mensch ist das beseelte mit Verstand und Sprachvermögen begabte Lebewesen von seiner Geburt bis zu seinem Tod, hervorgegangen aus einem Schöpfungsakt.“ Wobei mit Schöpfungsakt nichts Biblisches gemeint ist, sondern die Vereinigung von Mann und Weib, aus der ein neuer Mensch, ein göttliches Wesen, hervorgebracht wurde. Um eine Definition für die Person zu finden, braucht man nur in den Duden zu schauen, dort finden wir zu Person folgendes: Zitat: „Aus dem Etruskischen (über lat. persona „Maske des Schauspielers“ von etruskisch phersu „Maske“).“ Fakt ist also: Eine Person ist eine Maske, etwas übergestülptes, eine fiktionale Gestalt, gleich einer Rolle in einem Spiel. Wir alle benutzen diese Masken oder Personen täglich, ohne dass wir uns dessen bewusst sind. Hier ein Beispiel, wie der Mensch eine Person, also eine Maske, benutzt: Jeder Mensch nutzt ganz gerne Elektrizität in seinem Haushalt, um zum Beispiel Essen zuzubereiten, Wäsche zu waschen, im Internet zu surfen etc. Dazu muss der Mensch einen Vertrag mit einem Stromanbieter eingehen. Dieses geschieht über die Person. Indem der Stromnutzer einen Vertrag eingeht, erwirbt er Rechte, und zwar das Recht, den Strom, der aus der Steckdose kommt, zu nutzen, solange er seine vertraglichen finaziellen Verpflichtungen nachkommt. Werden die Zahlungen eingestellt, wird der Person das Recht entzogen, den Strom zu nutzen, der Strom wird abgestellt. Der Strom-Kunde ist also eine Person. Fazit: „Der Mensch wird, insofern er gewisse Rechte in der bürgerlichen Gesellschaft genießt, eine Person genannt.“ Wählen wir zum Beispiel einen Menschen in ein Amt, indem wir ihn legitimieren für uns Entscheidungen zu treffen, bekommt der gewählte Mensch eine Person, eine Maske übergestülpt. Die Person wäre dann zum Beispiel der Bürgermeister (Schulze). Diese menschengemachte Fiktion dient dazu, dass die im Naturrecht stehenden Menschen das Leben mit- und untereinander regeln könne n.
Mensch oder Person? Teil 1
Ein Mensch wird geboren. Erinnern wir uns noch einmal an den 1. § aus dem Allgemeinen Landrecht für preußische Staaten: “Der Mensch wird, insofern er gewisse Rechte in der bürgerlichen Gesellschaft genießt, eine Person genannt.” Wird ein Mensch geboren, so wird er in einen Staat hineingeboren, in eine Gruppe von Menschen, die sich organisiert hat: Die sogenannte bürgerliche Gesellschaft. Halten wir fest: Der Mensch wird ins Staatsrecht geboren. Im Staatsrecht gibt es zum Abstammungsprinzip zwei verschiedene Rechtssätze. Das „Ius sanguinis“ und das „Ius soli“. Schauen wir hierzu wieder in Köblers juristisches Wörterbuch, dort steht: Ius sanguinis: ([lat.] Recht des Bluts) ist der Grundsatz, dass das Kind die Staatsangehörigkeit seiner Eltern (Vater, Mutter) erlangt. Ius soli: ([lat.] Recht des Bodens) ist der Grundsatz, dass das Kind die Staatsangehörigkeit des Geburtsorts erlangt. Für Deutschland und den größten Teil der östlichen Hemisphäre gilt der Grundsatz „Ius sanguinis”, also das Recht des Blutes. Das Kind erhält die Staatsangehörigkeit seiner Eltern. Egal, an welchem Ort eine Deutsche Mutter ihr Kind zur Welt bringt, bekommt es die Deutsche Staatsangehörigkeit. Im angelsächsischen Rechtskreis gilt der Grundsatz Ius soli”, also das Recht des Bodens. Das Kind erhält die Staatsangehörigkeit des Ortes, an dem es geboren wurde. Wenn zum Beispiel eine Argentinierin in einem US Amerikanischen Verkehrsflugzeug, in elf Kilometern Höhe, auf dem Flug nach irgendwo, ein Kind zur Welt bringt, dann bekommt dieses Kind die Staatsbürgerschaft der USA. Die entscheidende Frage, wenn ein Mensch geboren wird, scheint also zu sein: Von welchen Eltern oder an welchem Ort wurde der Mensch geboren? Sie wurden wahrscheinlich in Deutschland geboren!? Wenn nicht, dann stellen Sie sich das jetzt bitte einfach vor: Dann ist es jetzt erforderlich, eine staatsrechtliche Betrachtung der sogenannten Bundesrepublik Deutschland vorzunehmen. Das sogenannte „Bundesverfassungsgericht“ ist das höchste Organ in der sogenannten „Bundesrepublik Deutschland“, denn Entscheidungen desselben binden alle Organe und Behörden des Bundes. So sagt das BVG. Und eben dieses Bundesverfassungsgericht hat in einem Urteil im Jahre 1973 festgestellt, dass das Deutsche Reich den Zusammenbruch 1945 überdauert und weder mit der Kapitulation der Wehrmacht noch mit der Ausübung fremder Staatsgewalt untergegangen ist. Weiter heißt es: „Das Deutsche Reich besitzt nach wie vor Rechtsfähigkeit, ist allerdings als Gesamtstaat mangels Organisation nicht handlungsfähig. Die BRD ist nicht „Rechtsnachfolger“ des Deutschen Reiches, sondern als Staat identisch mit dem Staat „Deutsches Reich“, – in Bezug auf seine räumliche Ausdehnung allerdings „teilidentisch“.” Die Kernaussagen dieses Urteils sind: 1. Das Deutsche Reich besitzt Rechtsfähigkeit. 2. Die Bundesrepublik Deutschland ist nicht Rechtsnachfolger des Deutschen Reiches. Im Besatzungsrecht der Amerikaner, den Supreme Headquarters Allied Expeditionary Force (SHAEF)- Gesetzen, zu deutsch: Oberstes Hauptquartier der Alliierten Expeditionsstreitkräfte, wurde Folgendes festgelegt: “Deutschland bedeutet das Gebiet des Deutschen Reiches, wie es am 31. Dezember 1937 bestanden hat.” Von der Ausdehnung her ist Deutschland also Hitlerdeutschland bzw. Weimarer Republik. Da die deutsche Sprache eine sehr präzise Sprache ist und Verhältnisse, wie kaum eine andere Sprache, bis ins Mikroskopische beschreibt, müssen wir uns das SHAEF-Gesetz Nr. 52 Art. VII Abs. (e) noch einmal genauer betrachten. Dort wird festgestellt: „Deutschland bedeutet das Gebiet …“ Und genau das ist das Entscheidende: Deutschland ist nichts anderes als ein Territorium. Hier ist nicht die Rede von einem Staat Deutschland, sondern lediglich von einem Gebiet, gleichbedeutend mit Bereich, Gelände, Gegend, nicht mehr und nicht weniger. In der Proklamation Nummer 2 der Militärregierung der Amerikanischen Zone heißt es außerdem: “Innerhalb der amerikanischen Besatzungszone werden hiermit Verwaltungsgebiete gebildet, die von jetzt ab als Staaten bezeichnet werden.” Das ist Interessant: Verwaltungsgebiete werden jetzt als Staaten bezeichnet. Das ist exakt das Gleiche wie; die WK WK Schleswig- Holstein legt ab heute fest: Hund heißt jetzt Katze! Aus keinem anderen Grund behauptet die Bundesrepublik Deutschland heute noch immer, sie sei ein Staat und sagt damit nicht einmal die Unwahrheit. Das bedeutet aber trotzdem, dass in der Verpackung etwas anderes drin ist als drauf steht und dass das umbenannte Verwaltungsgebiet immer noch ein Verwaltungsgebiet ist und bleibt! Weiterhin bedeutet es, dass die sogenannte „BRiD“ im Handelsrecht unterwegs ist und nicht im Staatsrecht.
Im Jahr 1942 haben 192 Länder dieser Erde die UN als Feindstaaten-Organisation gegründet und das Deut- sche Reich als Feind erklärt. Die Feindstaatenklausel der UN-Charta ist bis zum heutigen Tage in Kraft.
Laut UN-Charta ist das Deutsche Volk nach Artikel 53 und Artikel 107 im Stande von 31.12.1937 als Feind entmündigt. Die Bundesrepublik Deutschland ist nach Artikel 73 der UN-Charta als Treuhänder des Gebietes des Deutschen Reiches, wie es am 31. Dezember 1937 (Hitlerdeutschland) bestanden hat, eingesetzt. Die BRiD ist somit Treuhänder der Verwaltung. Den Beweis dafür finden wir unter anderem im Artikel 133 des Grundgesetzes für die Bundesrepublik in Deutschland, dort heißt es: “Der Bund tritt in die Rechte und Pflichten des vereinten Wirtschaftsgebietes ein.” Betrachten wir diesen Satz wieder genauer, dann wird mehr als deutlich, dass sich dieses Szenario nur im Handelsrecht abspielen kann, da es hier um Rechte und Pflichten in einem Wirtschaftsgebiet geht. Und auch hier müssen wir leider wieder feststellen: In der Verpackung ist nicht das, was draufsteht. Die Verpackung wurde zwar mit Staat etikettiert, schauen wir aber hinein, finden wir ein Wirtschaftsgebiet vor. Das bedeutet nichts anderes als dass die BRiD ausschließlich im Handelsrecht agiert. Wenn wir nun schon über den Begriff „Staat“ nachdenken und bereits gelernt haben, dass es einen Staat gibt, der existent und rechtsfähig ist, nämlich das Deutsche Reich, dann werfen wir doch einmal einen Blick in die Verfassung dieses Deutschen Reiches von 1871. In der Präambel lesen wir Folgendes: „Seine Majestät der König von Preußen im Namen des Norddeutschen Bundes, Seine Majestät der König von Bayern, Seine Majestät der König von Württemberg, Seine Königliche Hoheit der Großherzog von Baden und Seine Königliche Hoheit der Großherzog von Hessen und bei Rhein für die südlich vom Main belegenen Theile des Großherzogthums Hessen schließen einen ewigen Bund zum Schutze des Bundesgebietes und des innerhalb desselben gültigen Rechtes, sowie zur Pflege der Wohlfahrt des Deutschen Volkes. Dieser Bund wird den Namen Deutsches Reich führen und wird nachstehende Verfassung haben.“ Ups, hatten wir nicht gerade ein paar Abschnitte weiter oben im Artikel 133 des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland gelesen, dass der BUND in die Rechte und Pflichten des vereinten Wirtschaftsgebietes tritt? Und in der Verfassung von 1871 lesen wir nun, dass es einen BUND gibt, der den Namen Deutsches Reich führen wird? Kann es sein, dass Begriffe absichtlich doppelt belegt werden, um Verwirrung zu stiften und Aufklärung zu erschweren? Das eine ist nämlich der Bund der alliierten Verwaltung (BRiD), welcher im Handelsrecht agiert. Und das andere ist der ewige Bund zum Schutze des Bundesgebietes, des gültigen Rechts und zur Pflege der Wohlfahrt des Deutschen Volkes, genannt: Deutsches Reich, welcher im Staatsrecht agiert. Die BRiD („der Bund“) ist somit nur eine Staatssimu-lation im Handelsrecht. Sigmar Gabriel, bis 2019 Mitglied des Bundestages der BRiD scheint das mit der Feststellung, “Frau Merkel ist Geschäftsführerin einer Nichtregierungsorganisation in Deutschland, das ist, was sie ist”, ähnlich zu sehen. Aber was bedeutet es nun also für mich, wenn ich in der Bundesrepublik Deutschland geboren bin? Im Geburtenbuch, heute Geburtenregister, findet man statt Menschen ausschließlich unbestimmte Personen, da weder Name noch Familienname in dem Dokument auftauchen. Wichtiger scheint hier der Beruf zu sein. Beim Kinde wird hier lediglich der Vorname erwähnt. Mit einem solchen Dokument gehen die Eltern dann zur Verwaltung und registrieren dort das neugeborene Kind. Woraufhin die Verwaltung eine Geburtsurkunde ausstellt. Auf der Geburtsurkunde sind im Vergleich zum Geburtenbuch drei Dinge besonders zu beachten: 1. Es gibt eine Registernummer. 2. Es gibt auf einmal die Bezeichnung “Geburtsname”. Diese Bezeichnung gab es im Geburtenbuch bzw. im Geburtenregister nicht. Das heißt, diese Information muss sich die Verwaltung an anderer Stelle geholt haben. 3. Aus dem Knaben wurde jetzt das Attribut “Geschlecht: männlich” und das sind unterschiedliche Dinge. Da drängt sich doch gleich die nächste Frage auf: Auf welcher gesetzlichen Grundlage erstellt die Verwaltung eigentlich eine solche Geburtsurkunde? Im sogenannten Personenstandsgesetz finden wir unter § 21, Absatz 3 im vierten Satz einen Hinweis auf unsere Frage, dort heißt es: “auf den Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit des Kindes nach § 4 Absatz 3 des Staatsangehörigkeitsgesetzes” Nun wissen wir aber mittlerweile, dass die BRiD kein Staat ist, sondern eine Verwaltung im Handelsrecht. Kann denn eine Verwaltung, also eine Firma, Staatsangehörigkeiten vergeben? Mit Nichten, nein, natürlich nicht! Deshalb wird bei der Registrierung im System und später bei der Ausstellung des sogenannten Personalausweises auch nur das Adjektiv “deutsch” eingetragen. Damit wird aber nur vermutet, dass wir Deutsche sind. Wir sind nicht nur entmündigt, sondern durch die UNO zu „Verwaltende Feinde“. (siehe Feindstaatenklausel). Das war ja schon nah dran, aber das ist es noch nicht. Schauen wir deshalb noch eine Zeile weiter. Unter § 21, Absatz 3 im fünften Satz kommen wir der Antwort unserer Frage noch näher. Dort finden wir den Satz: “auf das Sachrecht, dem die Namensführung des Kindes unterliegt.” Sachrecht ist doch Handelsrecht und wenn es um Sachen geht, dann ist das BGB zuständig. Schauen wir dort nach, werden wir schnell fündig. Im Einführungsgesetz des BGB steht unter Artikel 10 folgendes: “Der Name einer Person unterliegt dem Recht des Staates, dem die Person angehört.” Auch schon wieder Unfug: Die BRiD ist kein Staat, das wissen wir jetzt. Also müsste der Satz richtig lauten: “Der Name einer Person unterliegt dem Recht der Verwaltung, dem die Person angehört.” Noch einmal zur Erinnerung: Verwaltungen sind im Handelsrecht unterwegs. Verwaltung = Handelsrecht. Vielleicht hilft uns das Handelsgesetzbuch weiter!? Ja, siehe da, im Handelsgesetzbuch unter § 17 werden wir fündig und lesen dort folgenden Eintrag: “Die Firma eines Kaufmannes ist der Name, unter dem er seine Geschäfte betreibt und die Unterschrift abgibt.” Name und Firma werden hier in einem Satz genannt. Schauen wir uns die Geburtsurkunde an, so fällt uns auf, dass dort kein Familienname, sondern lediglich ein Geburtsname auftaucht. Ebenso ist es, wenn wir uns unseren BRiD-Personalausweis anschauen. Auch auf diesem gibt es keinen Familiennamen. Nur ein Name und ein Vorname. Was bedeutet das? Die Verwaltung errichtet bei Ausstellung einer Geburtsurkunde im Sachrecht eine Firma. Aus dem Knaben wurde dann das Attribut männlich, daraus später der Herr und daraus wiederum der Herr Wurst. Somit ist Herr Wurst eine Person (Maske), die einem Menschen zugeordnet wurde, nämlich dem Menschen Hans. Der Mensch agiert also unwissentlich als Treuhänder der Person im Handelsrecht. (Täuschung im Rechtsverkehr) Weitere Beweise dafür finden wir in der Verordnung über Personalausweise. Im ersten Absatz heißt es dort: “Der Antrag auf Erteilung einer Berechtigung nach § 21 Absatz 2 … muss folgende Angaben enthalten:“ 1. Angaben, die zur Feststellung der Identität von juristischen und natürlichen Personen notwendig sind,” Es wird hier also strikt unterschieden zwischen juristischer Person (Firma) und natürlicher Person (Mensch). “a) bei natürlichen Personen insbesondere der Familienname, die Vornamen, der Tag und der Ort der Geburt sowie die Anschrift der Hauptwohnung,” Interessant ist, dass die natürliche Person hier durch den Familiennamen gekennzeichnet ist. Wir schauen uns an dieser Stelle den Personalausweis nochmal genauer an und müssen leider feststellen, dass selbst mit der Lupe kein Familienname zu finden ist. Die einzige Angabe zur Person ist hier der Name. In der Verordnung über Personalausweise finden wir dazu folgendes: “b) bei juristischen Personen insbesondere der Name, die Anschrift des Sitzes, die Rechtsform und die Bevollmächtigten; außerdem ist in diesem Fall eine Kopie des Handelsregisterauszugs oder der Errichtungsurkunde beizufügen.” Juristische Personen sind somit gekennzeichnet durch den Namen und eine Errichtungsurkunde, in diesem Fall durch die Geburtsurkunde. Deshalb sollten wir uns folgendes merken: Natürliche Person – Familienname Juristische Person – Name Schauen wir uns noch einmal die Staatsangehörigkeit an. Wären wir deutsche Staatsbürger, müsste unter der Rubrik „Staatsangehörigkeit“ im Personalausweis Deutscher stehen und wären wir sogenannte „Bundesbürger“, müsste in der selben Rubrik „Bundesrepublik Deutschland“ stehen. Beide Einträge suchen wir vergeblich auf dem Dokument. Stattdessen steht dort das Adjektiv deutsch. Schauen wir nun in das Übereinkommen über die Rechtsstellung der Staatenlosen vom 28. September 1954. Im Artikel 27 heißt es: “Die Vertragsstaaten stellen jedem Staatenlosen, der sich in ihrem Hoheitsgebiet befindet und keinen gültigen Reiseausweis besitzt, einen Personalausweis aus.” Laut diesem Papier der UN sind wir Deutschen also Staatenlose und die Verwaltung verkauft uns das als „Staatsangehörigkeit deutsch“, selbstverständlich klein geschrieben, damit wir unseren Stellenwert auch ja verinnerlichen. Es liegt also lediglich die Vermutung vor, dass wir Deutsche sind. Und auch dieses lässt sich wieder Beweisen. Nachzulesen in der allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Ausländergesetz 1.2.3.1. Hier steht schwarz auf weiß: Bestehen Zweifel, ob jemand Deutscher ist, obliegt die Klärung der Staatsangehörigkeitsbehörde. Bis zur Klärung ist er als Ausländer zu behandeln. Beruft sich ein Ausländer darauf, Deutscher zu sein, hat er dies gemäß § 70 Abs. 1 nachzuweisen (z.B. durch Staatsangehörigkeitsurkunde). Das bedeutet: Wir Deutsche sind Ausländer, bis wir das Gegenteil durch eine Staatsangehörigkeitsurkunde (oder Vergleichbares) beweisen können! Wir sind zwar die als Knaben und Mädchen geborene Menschen, doch als in Deutschland geborene Kinder wurde uns aufgrund der juristischen Unkenntnis unserer Eltern von der Treuhandverwaltung der Feindstaaten-Organisation eine juristische Person zugeordnet, mit den Attributen männlich oder weiblich, staatenlose Ausländer und vermutete Deutsche. So etwas nennt man Täuschung im Rechtsverkehr! Da wir uns alle des Namens der Person bedienen und wir uns regelmäßig mit ihm als Herr oder Frau Wurst identifizieren, agieren wir als kaufmännische Treuhänder für eine Firma, die von der Verwaltung im Handelsrecht eingerichtet wurde. Wir haben eine Person bekommen, und zwar eine juristische! Wir müssen für alles den Kopf hinhalten, wir haften für jeden „Schaden“, und haben nichts davon. Wir wurden entrechtet und werden als Sache behandelt. Das ist übrigens auch der Grund, weshalb man beim „Amt“ einem Sachbearbeiter gegenüber sitzt oder weshalb der Richter in einer sogenannten Gerichtsverhandlung die Sitzung mit den Worten: “Es wird verhandelt in der Sache …”, eröffnet. Und selbst an so einem Ort wird Handel betrieben! Die Erklärung dafür ist Folgende: Die Person, welche uns von der Verwaltung angedreht wurde, ist eine juristische Person, also nichts weiter als eine Sache. Dadurch haben wir Deutsche beinahe ausschließlich nur Nachteile und selten Vorteile.
Verwaltung = Handelsrecht
Mensch = Naturrecht Person = menschengemachte Fiktion = See- und Handelsrecht Personen werden Menschen zugeordnet.
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