Beantragen Sie hier Ihren Staatsangehörigkeitsausweis
Der Staatsangehörigkeitsausweis ist eine Urkunde und ein Lichtbildausweis mit einer beglaubigten Autographie der ausstellenden Wahlkommission. Der Staatsangehörigkeisausweis weist den Inhaber als Deutschen Staatsbürger in einem Bundesstaat gemäß RuStAG vom 22. Juli 1913 aus. Siehe auch: [ Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland Artikel 116 Absatz 1, erster Halbsatz ] Der Staatsangehörigkeitsausweis ist ein vorläufiger und ist so lange gültig, bis die Souveränität Deutschlands wieder hergestellt ist und der Notstand aufgehoben. Der Staatsangehörigkeitsausweis kann nur an Deutsche ausgestellt werden, die gemäß der gültigen gesetzlichen Regelung des Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetzes, RuStAG vom 22. Juli 1913 im Besitz der Staatsangehörigkeit in einem deutschen Bundesstaat sind.
Die aus Zuwendungen oder Schenkungen stammenden Mittel, in der Kasse der Wahlkommission, werden verwendet für: • Geräte wie zum Beispiel Drucker, Scanner, Laminiergerät etc. • Verbrauchsmaterial ( Papier, Ordner, Druckerfarbe etc.) • Software für Datenbank und Weltnetzseiten etc. • laufende Kosten für z.B. Weltnetzseiten, Videokonferenzen, Postfach • Portokosten für Wahlen und die Arbeit der Wahlkommission Schleswig-Holstein (WKSH) • Recherche und Erstellung von Siegeln • Druckkosten für Wahlbekanntmachungen, Extrablätter der WKSH etc. • Wahldurchführung (Wahllokal etc.) Sie werden definitiv nicht und niemals verwendet für: • Lohnzahlungen an Mitglieder der WK • Speisen und Getränke für Mitglieder der WK
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Der Staatsangehörigkeitsausweis ist kostenlos aber sehr wertvoll ! Um die Materialien zu finanzieren, die es braucht, um diese Dokumente zu erstellen, sind wir über eine kleine Zuwendung sehr dankbar.
WK Schleswig-Holstein
Dieser bereits über 100 Jahre alte Hinweis hat an Aktualität nichts eingebüßt. Bitte denke daran, je genauer und sorgfältiger die Ausfüllung des Antrages erfolgt, um so mehr wird die Erteilung des Staatsangehörigkeitsausweises beschleunigt werden können.
Gefunden im Landesarchiv Schleswig-Holstein.
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Der Staatsangehörigkeitsausweis ist eine Urkunde und ein Lichtbildausweis mit einer beglaubigten Autographie der ausstellenden Wahlkommission. Der Staatsangehörigkeisausweis weist den Inhaber als Deutschen Staatsbürger in einem Bundesstaat gemäß RuStAG vom 22. Juli 1913 aus. Siehe auch: [ Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland Artikel 116 Absatz 1, erster Halbsatz ] Der Staatsangehörigkeitsausweis ist ein vorläufiger und ist so lange gültig, bis die Souveränität Deutschlands wieder hergestellt ist und der Notstand aufgehoben. Der Staatsangehörigkeitsausweis kann nur an Deutsche ausgestellt werden, die gemäß der gültigen gesetzlichen Regelung des Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetzes, RuStAG vom 22. Juli 1913 im Besitz der Staatsangehörigkeit in einem deutschen Bundesstaat sind. Der Staatsangehörigkeitsausweis ist kostenlos aber sehr wertvoll ! Um die Materialien zu finanzieren, die es braucht, diese Dokumente zu erstellen, sind wir über eine kleine Spende sehr dankbar.
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Die aus Spenden stammenden Mittel, in der Kasse der Wahlkommission, werden verwendet für: Geräte wie zum Beispiel Drucker, Scanner, Laminiergerät etc. Verbrauchsmaterial ( Papier, Ordner, Druckerfarbe etc.) Software für Datenbank und Weltnetzseiten etc. laufende Kosten für z.B. Weltnetzseiten, Videokonferenzen, Postfach, Bankgebühren Portokosten für Wahlen und die Arbeit des KSGV Erstellung von Siegeln Druckkosten für Wahlbekanntmachungen, Extrablätter des KSGV etc. Wahldurchführung (Wahllokal etc.) Sie werden definitiv nicht und niemals verwendet für: Lohnzahlungen an Mitglieder der WK Kraftstoff- oder Reisekosten für Mitglieder der WK Speisen und Getränke für Mitglieder der WK
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