WK Schleswig-Holstein
Gegründet am 5. August 2022, hat sich die Wahlkommission der Königlich Preußischen Provinz Schleswig-Holstein kurz: WK Schleswig-Holstein (WKSH) zur Aufgabe gemacht, an der Rückkehr Deutschlands in die Souveränität mitzuwirken. Diese Souveränität hat bestanden in der Zeit von 1871 bis 1918 und war mit dem Putsch nach Ende des (ersten) Weltkriegs und dem Beginn der Weimarer Republik beendet. Diese Souveränität wurde entgegen anders lautenden Aussagen bis zum heutigen Tage nicht wieder erlangt. Was dies für jeden Einzelnen bedeutet, welche negativen Auswirkungen es nicht nur für die Deutschen, sondern auch international hat, füllt ganze Bücher und soll an dieser Stelle nicht thematisiert werden. Aber worum geht es konkret und welchen Aufgaben widmet sich die Wahlkommission? Um diese Frage zu beantworten, bedarf es eines geschichtlichen Rückblicks auf Ereignisse und Tatsachen, die in der Schule nicht gelehrt wurden und werden, wodurch in der Öffentlichkeit ein vollkommen verzerrtes Bild über die Vergangenheit der Deutschen entstanden ist. Einst galten die Deutschen als eines der klügsten Völker weltweit, was sich durch zahlreiche Erfindungen und einer hohen Wettbewerbsfähigkeit auf den internationalen Märkten ausdrückte. Deutsche Produkte waren qualitativ besser als jene anderer Länder. Das allerdings war der internationalen Hochfinanz, die darin eine Gefahr für die Wettbewerbsfähigkeit anderer Marktteilnehmer sah, ein Dorn im Auge. Ein absolutes Tabu dieser selbsternannten Elite, das unter keinen Umständen gebrochen werden durfte, ist in deren Augen ein Bündnis der Deutschen mit den Russen. Denn deutsches Know-how und russische Rohstoffe zusammen genommen wären am Weltmarkt unschlagbar. Erste Versuche, diese Wettbewerbsfähigkeit zu beschränken, liefen jedoch ins Leere. Einer davon war die von den Briten im Commonwealth vorgeschriebene Kennzeichnung deutscher Waren mit dem Hinweis „Made in Germany“. Diese Brandmarke sollte Käufer außerhalb Deutschlands davon abhalten, die angeblich qualitativ schlechteren Produkte aus Deutschland zu kaufen. Die Verbraucher sahen das jedoch anders und so wurde „Made in Germany“ zu einem Gütesiegel. Was gewissen Finanz- und Wirtschaftskreisen ebenfalls gar nicht passte, war eine zwischen dem Vatikan und dem Reichskanzler Otto von Bismarck getroffene Vereinbarung auf Ewigkeit. Sie räumt dem Deutschen Reich neben dem Vatikan und den Maltesern als sonst einzigem Land weltweite Souveränität ein. Es galt für diese „Eliten“ deshalb einen Weg zu finden, diese Vormachtstellung der Deutschen zu brechen. Eine Vereinbarung auf Ewigkeit kann jedoch nicht gekündigt werden. Die einzige Möglichkeit besteht darin, diejenigen, die diese Vereinbarung betrifft, zu beseitigen. Und genau das wird spätestens seit Beginn des 20. Jahrhunderts versucht zunächst durch die Initiierung der beiden großen Kriege, die anders als es in der Schule gelehrt wird eben nicht von deutschem Boden ausgingen. Dazu gibt es Aussagen von Zeitzeugen. Eine der bekanntesten ist die Rede von Benjamin H. Freedman 1961 im Willard Hotel . Zahlreiche weitere Maßnahmen kamen seit 1944 hinzu. So führt die seit Kriegsende betriebene Zuwanderungspolitik zu einer Vermischung der Völker und damit für viele Menschen zu einem weitgehenden Raub ihrer deutschen Identität. Das Ganze geht für die meisten unbemerkt vonstatten, weil ihnen die gültige Rechtslage nicht bekannt ist, die von den Verantwortlichen bewusst verschwiegen oder gar negiert wird. Auch heute noch ist Deutschland ein besetztes Land, in dem die Militärgesetze der amerikanischen Besatzungsmacht gelten. Deutschland ist entgegen der allgemeinen Meinung oder dem allgemeinen Wissen alles andere als ein souveräner Staat. Diesen Zustand gilt es nach einem Jahrhundert nun endlich zu beenden. Die Möglichkeit dazu ist die Rückkehr ins Staatsrecht. Zurzeit hat Deutschland noch nicht einmal eine geltende Verfassung. Auch wenn viele Deutsche das Grundgesetz noch immer für eine solche halten. Es war zu keinem Zeitpunkt eine Verfassung und ist außerdem seit dem Jahre 1990 gar nicht mehr geltend, da der Geltungsbereich anlässlich des Einigungsvertrags zwischen DDR und BRD ersatzlos gestrichen wurde. Allerdings gibt es nach wie vor eine gültige Verfassung , nämlich jene des Zweiten Deutschen Reichs vom 16. April 1871. Nicht nur das Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil von 1967 sondern auch zahlreiche hochrangige Politiker bestätigten bis heute, dass das Deutsche Reich nicht untergegangen ist . Es besitzt nach wie vor Rechtsfähigkeit und ist lediglich wegen fehlender Eckpfeiler Staatsvolk, Staatsgebiet und Staatsmacht – nicht handlungsfähig. Ein souveräner Staat besteht genau aus diesen drei Eckpfeilern: Dem Staatsvolk, dem Staatsgebiet und der Staatsmacht. Eine der Aufgaben der Wahlkommission ist es, zwei dieser Eckpfeiler, nämlich Staatsvolk und Staatsgebiet, zu reaktivieren. Und um es noch deutlicher zu sagen: Die Wahlkommissionen wollen verhindern, dass das deutsche Volk untergeht. Und zwar durch eine vorübergehende Rückkehr in den nach wie vor gültigen Rechtskreis des Deutschen Reiches mit seinen 25+1 Bundesstaten und der anschließenden Anpassung der damals und heute noch gültigen Gesetze an die heutige Zeit. Der erste Schritt besteht darin, dass indigene Deutsche, die dies verstanden haben, ein wenig Ahnenforschung bei den jeweils zuständigen Standesämtern betreiben und ihre Abstammung bis vor den 01. Januar 1914 ableiten. Denn die Abstammung und somit die Staatsangehörigkeit ist vererbbar. Der Erblasser muss vor diesem Datum geboren sein. Schritt zwei ist der Antrag bei der Wahlkommission auf Feststellung der Staatsangehörigkeit . Was dabei zu beachten ist, finden Sie auf diesen Seiten. Schritt drei ist die Reaktivierung der früheren Gemeinden, wie sie Anfang des 20. Jahrhunderts bestanden haben. Dies ist Aufgabe der Wahlkommissionen, die zu gegebener Zeit, wenn wieder genügend Staatsvolk vorhanden ist, die notwendigen Maßnahmen dafür einleiten. Mit dieser Arbeit helfen wir den Menschen, ihre eigene Identität wiederzufinden und in den Rechtskreis zu gelangen, der ihnen nicht nur Privilegien einräumt und Pflichten auferlegt, sondern ihnen zu dem Recht verhilft, das unsere Ahnen für uns geschaffen haben. Wir sorgen dafür, dass die Rechtsstellung der indigenen Einwohner, begründet auf der Verfassung des ewigen Bundes vom 16. April 1871 wieder Anwendung erfährt. Damit bauen wir ein neues Gebäude auf den Grundsteinen unserer Vorfahren auf, anstatt gegen etwas Bestehendes zu kämpfen. Wir laden jeden Deutschen, aber auch Nichtdeutschen, herzlich dazu ein, uns dabei zu unterstützen.
Sinn und Zweck der Wahlkommission
WK Schleswig-Holstein
Gegründet am 5. August 2022, hat sich die Wahlkommission der Königlich Preußischen Provinz Schleswig-Holstein kurz: WK Schleswig-Holstein (WKSH) zur Aufgabe gemacht, an der Rückkehr Deutschlands in die Souveränität mitzuwirken. Diese Souveränität hat bestanden in der Zeit von 1871 bis 1918 und war mit dem Putsch nach Ende des (ersten) Weltkriegs und dem Beginn der Weimarer Republik beendet. Diese Souveränität wurde entgegen anders lautenden Aussagen bis zum heutigen Tage nicht wieder erlangt. Was dies für jeden Einzelnen bedeutet, welche negativen Auswirkungen es nicht nur für die Deutschen, sondern auch international hat, füllt ganze Bücher und soll an dieser Stelle nicht thematisiert werden. Aber worum geht es konkret und welchen Aufgaben widmet sich die Wahlkommission? Um diese Frage zu beantworten, bedarf es eines geschichtlichen Rückblicks auf Ereignisse und Tatsachen, die in der Schule nicht gelehrt wurden und werden, wodurch in der Öffentlichkeit ein vollkommen verzerrtes Bild über die Vergangenheit der Deutschen entstanden ist. Einst galten die Deutschen als eines der klügsten Völker weltweit, was sich durch zahlreiche Erfindungen und einer hohen Wettbewerbsfähigkeit auf den internationalen Märkten ausdrückte. Deutsche Produkte waren qualitativ besser als jene anderer Länder. Das allerdings war der internationalen Hochfinanz, die darin eine Gefahr für die Wettbewerbsfähigkeit anderer Marktteilnehmer sah, ein Dorn im Auge. Ein absolutes Tabu dieser selbsternannten Elite, das unter keinen Umständen gebrochen werden durfte, ist in deren Augen ein Bündnis der Deutschen mit den Russen. Denn deutsches Know-how und russische Rohstoffe zusammen genommen wären am Weltmarkt unschlagbar. Erste Versuche, diese Wettbewerbsfähigkeit zu beschränken, liefen jedoch ins Leere. Einer davon war die von den Briten im Commonwealth vorgeschriebene Kennzeichnung deutscher Waren mit dem Hinweis „Made in Germany“. Diese Brandmarke sollte Käufer außerhalb Deutschlands davon abhalten, die angeblich qualitativ schlechteren Produkte aus Deutschland zu kaufen. Die Verbraucher sahen das jedoch anders und so wurde „Made in Germany“ zu einem Gütesiegel. Was gewissen Finanz- und Wirtschaftskreisen ebenfalls gar nicht passte, war eine zwischen dem Vatikan und dem Reichskanzler Otto von Bismarck getroffene Vereinbarung auf Ewigkeit. Sie räumt dem Deutschen Reich neben dem Vatikan und den Maltesern als sonst einzigem Land weltweite Souveränität ein. Es galt für diese „Eliten“ deshalb einen Weg zu finden, diese Vormachtstellung der Deutschen zu brechen. Eine Vereinbarung auf Ewigkeit kann jedoch nicht gekündigt werden. Die einzige Möglichkeit besteht darin, diejenigen, die diese Vereinbarung betrifft, zu beseitigen. Und genau das wird spätestens seit Beginn des 20. Jahrhunderts versucht zunächst durch die Initiierung der beiden großen Kriege, die anders als es in der Schule gelehrt wird eben nicht von deutschem Boden ausgingen. Dazu gibt es Aussagen von Zeitzeugen. Eine der bekanntesten ist die Rede von Benjamin H. Freedman 1961 im Willard Hotel . Zahlreiche weitere Maßnahmen kamen seit 1944 hinzu. So führt die seit Kriegsende betriebene Zuwanderungspolitik zu einer Vermischung der Völker und damit für viele Menschen zu einem weitgehenden Raub ihrer deutschen Identität. Das Ganze geht für die meisten unbemerkt vonstatten, weil ihnen die gültige Rechtslage nicht bekannt ist, die von den Verantwortlichen bewusst verschwiegen oder gar negiert wird. Auch heute noch ist Deutschland ein besetztes Land, in dem die Militärgesetze der amerikanischen Besatzungsmacht gelten. Deutschland ist entgegen der allgemeinen Meinung oder dem allgemeinen Wissen alles andere als ein souveräner Staat. Diesen Zustand gilt es nach einem Jahrhundert nun endlich zu beenden. Die Möglichkeit dazu ist die Rückkehr ins Staatsrecht. Zurzeit hat Deutschland noch nicht einmal eine geltende Verfassung. Auch wenn viele Deutsche das Grundgesetz noch immer für eine solche halten. Es war zu keinem Zeitpunkt eine Verfassung und ist außerdem seit dem Jahre 1990 gar nicht mehr geltend, da der Geltungsbereich anlässlich des Einigungsvertrags zwischen DDR und BRD ersatzlos gestrichen wurde. Allerdings gibt es nach wie vor eine gültige Verfassung , nämlich jene des Zweiten Deutschen Reichs vom 16. April 1871. Nicht nur das Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil von 1967 sondern auch zahlreiche hochrangige Politiker bestätigten bis heute, dass das Deutsche Reich nicht untergegangen ist . Es besitzt nach wie vor Rechtsfähigkeit und ist lediglich wegen fehlender Eckpfeiler Staatsvolk, Staatsgebiet und Staatsmacht – nicht handlungsfähig. Ein souveräner Staat besteht genau aus diesen drei Eckpfeilern: Dem Staatsvolk, dem Staatsgebiet und der Staatsmacht. Eine der Aufgaben der Wahlkommission ist es, zwei dieser Eckpfeiler, nämlich Staatsvolk und Staatsgebiet, zu reaktivieren. Und um es noch deutlicher zu sagen: Die Wahlkommissionen wollen verhindern, dass das deutsche Volk untergeht. Und zwar durch eine vorübergehende Rückkehr in den nach wie vor gültigen Rechtskreis des Deutschen Reiches mit seinen 25+1 Bundesstaten und der anschließenden Anpassung der damals und heute noch gültigen Gesetze an die heutige Zeit. Der erste Schritt besteht darin, dass indigene Deutsche, die dies verstanden haben, ein wenig Ahnenforschung bei den jeweils zuständigen Standesämtern betreiben und ihre Abstammung bis vor den 01. Januar 1914 ableiten. Denn die Abstammung und somit die Staatsangehörigkeit ist vererbbar. Der Erblasser muss vor diesem Datum geboren sein. Schritt zwei ist der Antrag bei der Wahlkommission auf Feststellung der Staatsangehörigkeit . Was dabei zu beachten ist, finden Sie auf diesen Seiten. Schritt drei ist die Reaktivierung der früheren Gemeinden, wie sie Anfang des 20. Jahrhunderts bestanden haben. Dies ist Aufgabe der Wahlkommissionen, die zu gegebener Zeit, wenn wieder genügend Staatsvolk vorhanden ist, die notwendigen Maßnahmen dafür einleiten. Mit dieser Arbeit helfen wir den Menschen, ihre eigene Identität wiederzufinden und in den Rechtskreis zu gelangen, der ihnen nicht nur Privilegien einräumt und Pflichten auferlegt, sondern ihnen zu dem Recht verhilft, das unsere Ahnen für uns geschaffen haben. Wir sorgen dafür, dass die Rechtsstellung der indigenen Einwohner, begründet auf der Verfassung des ewigen Bundes vom 16. April 1871 wieder Anwendung erfährt. Damit bauen wir ein neues Gebäude auf den Grundsteinen unserer Vorfahren auf, anstatt gegen etwas Bestehendes zu kämpfen. Wir laden jeden Deutschen, aber auch Nichtdeutschen, herzlich dazu ein, uns dabei zu unterstützen.
Sinn und Zweck der Wahlkommission
WK Schleswig-Holstein
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