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Die Indigenat-Karte ist eine Urkunde und Lichtbildausweis mit einer beglaubigten Autographie des Inhabers der Indigenat-Karte. Die Indigenat-Karte weist den Inhaber als indigenen Deutschen, also als Eingeborenen und Staatsangehörigen in einem deutschen Bundesstaat gemäß RuStAG vom 22. Juli 1913 aus. Siehe auch: [ Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland Artikel 116 Absatz 1, erster Halbsatz ] Die Indigenat-Karte hat eine Gültigkeitsdauer von drei Jahren. Beglaubigt wird die Autographie des Inhabers der Indigenat-Karte durch die im Notstand gegründete Wahlkommission der königlich Preußischen Provinz Schleswig-Holstein. Die Indigenat-Karte kann nur an nachgewiesene Deutsche ausgestellt werden, die gemäß der gültigen gesetzlichen Regelung des Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetzes, RuStAG vom 22. Juli 1913 im Besitz der Staatsangehörigkeit in einem deutschen Bundesstaat (vorläufiger Staatsangehörigkeitsausweis) sind.
Die aus Zuwendungen oder Schenkungen stammenden Mittel, in der Kasse der Wahlkommission, werden verwendet für: • Geräte wie zum Beispiel Drucker, Scanner, Laminiergerät etc. • Verbrauchsmaterial ( Papier, Ordner, Druckerfarbe etc.) • Software für Datenbank und Weltnetzseiten etc. • laufende Kosten für z.B. Weltnetzseiten, Videokonferenzen, Postfach • Portokosten für Wahlen und die Arbeit der Wahlkommission Schleswig-Holstein (WKSH) • Recherche und Erstellung von Siegeln • Druckkosten für Wahlbekanntmachungen, Extrablätter der WKSH etc. • Wahldurchführung (Wahllokal etc.) Sie werden definitiv nicht und niemals verwendet für: • Lohnzahlungen an Mitglieder der WK • Speisen und Getränke für Mitglieder der WK
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Die Indigenat Karte ist kostenlos aber sehr wertvoll ! Um die Materialien zu finanzieren, die es braucht, um diese Dokumente zu erstellen, sind wir über eine kleine Zuwendung sehr dankbar.
WK Schleswig-Holstein
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Die Indigenat-Karte ist eine Urkunde und Lichtbildausweis mit einer beglaubigten Autographie des Inhabers der Indigenat-Karte. Die Indigenat-Karte weist den Inhaber als indigenen Deutschen, also als Eingeborenen und Staatsangehörigen in einem deutschen Bundesstaat gemäß RuStAG vom 22. Juli 1913 aus. Siehe auch: [ Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland Artikel 116 Absatz 1, erster Halbsatz ] Die Indigenat-Karte hat eine Gültigkeitsdauer von drei Jahren. Die Beglaubigung der Autographie des Inhabers auf der Indigenat-Karte erfolgt durch die im Notstand gegründete Wahlkommission der königlich Preußischen Provinz Schleswig-Holstein. Die Indigenat-Karte kann nur an Deutsche ausgestellt werden, die gemäß der gültigen gesetzlichen Regelung des Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetzes, RuStAG vom 22. Juli 1913 im Besitz der Staatsangehörigkeit in einem deutschen Bundesstaat (vorläufiger Staatsangehörigkeitsausweis) sind. Die Indigenat-Karte ist kostenlos aber wertvoll ! Um die Materialien zu finanzieren, die es braucht, diese Dokumente zu erstellen, sind wir über eine kleine Spende sehr dankbar.
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Die aus Spenden stammenden Mittel, in der Kasse der Wahlkommission, werden verwendet für: Geräte wie zum Beispiel Drucker, Scanner, Laminiergerät etc. Verbrauchsmaterial ( Papier, Ordner, Druckerfarbe etc.) Software für Datenbank und Weltnetzseiten etc. laufende Kosten für z.B. Weltnetzseiten, Videokonferenzen, Postfach, Bankgebühren Portokosten für Wahlen und die Arbeit des KSGV Erstellung von Siegeln Druckkosten für Wahlbekanntmachungen, Extrablätter des KSGV etc. Wahldurchführung (Wahllokal etc.) Sie werden definitiv nicht und niemals verwendet für: Lohnzahlungen an Mitglieder der WK Kraftstoff- oder Reisekosten für Mitglieder der WK Speisen und Getränke für Mitglieder der WK
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